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Zuhälterei nicht haltbar Rapperin Schwesta Ewa zu Gefängnisstrafe verurteilt

Eine Reihe von Vorwürfen hat die Justiz gegen Skandal-Rapperin Schwesta Ewa vorgebracht. Auch Zuhälterei gehörte dazu. Diese Anschuldigung wurde fallengelassen. Dennoch kommt lange Haft auf sie zu.

20.06.2017, 15:23

Frankfurt/Main (dpa) - Die Rapperin Schwesta Ewa aus Frankfurt muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht der hessischen Stadt verhängte die Strafe unter anderem wegen Steuerhinterziehung und Körperverletzung.

Die Vorwürfe der Zuhälterei und des Menschenhandels sahen die Richter dagegen nicht als erwiesen an. Die Staatsanwaltschaft hatte der 32-Jährigen mit polnischen Wurzeln unter anderem vorgeworfen, junge Frauen zur Prostitution gezwungen zu haben.

Das Gericht setzte den Haftbefehl gegen Schwesta Ewa aus, sie kam damit nach knapp acht Monaten Untersuchungshaft auf freien Fuß. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bleibt der Richterspruch bestehen, müsste die Rapperin noch einmal ins Gefängnis.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten gefordert, unter anderem wegen Menschenhandels und Zuhälterei. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe von eineinhalb bis zwei Jahren verlangt.

Durch die Steuerhinterziehung war ein Schaden von rund 60 000 Euro entstanden, außerdem hatte Schwesta Ewa Ohrfeigen und Tritte ausgeteilt. Die Angeklagte hatte vor Gericht eingeräumt, die jungen Frauen geschlagen zu haben. Sie hatte aber zugleich erklärt, dass die Mädchen freiwillig der Prostitution nachgegangen seien. Diese Version bestätigten die Zeuginnen vor Gericht. In der Urteilsbegründung hieß es, die jungen Frauen hätten sich nicht unter Zwang prostituiert.

Schwesta Ewa wurde 1984 in Polen geboren und wuchs in Kiel auf, 2004 zog sie nach Frankfurt. Sie ist eine der wenigen Frauen in der von Männern dominierten Rapszene.

Deutsche Gesetze zur Prostitution

Deutschland reformiert gerade die Gesetzeslage zur Prostitution. Auch Freier von Zwangsprostituierten sollen künftig zur Verantwortung gezogen werden. Ihnen drohen nach einem Gesetzentwurf der Regierung Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Damit reagiert Berlin auf einen zentralen Kritikpunkt an der bisherigen Gesetzgebung.

Mit dem Prostitutionsgesetz wollte die frühere rot-grüne Bundesregierung die rechtliche und soziale Lage der Prostituierten verbessern. Vor Einführung 2002 galt käuflicher Sex als sittenwidrig. Seither können Prostituierte ihren Lohn gerichtlich einklagen und in die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aufgenommen werden.

Grundsätzlich zulässig war Prostitution in Deutschland schon vorher. Mit Einführung des Gesetzes wurde Deutschland jedoch zu einem der liberalsten Länder weltweit. Landesregierungen und Kommunen können Prostitution durch Sperrbezirksverordnungen verbieten. Kritiker bemängeln, das Gesetz fördere die Zwangsprostitution, die soziale Lage sei nur für einen kleinen Teil der Prostituierten besser geworden. Wer Prostituierte ausbeutet oder sie davon abhält, ihre Tätigkeit aufzugeben, kann bereits heute bestraft werden.