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Verzicht auf Spitzenkandidatur AfD streitet nach Petry-Absage weiter über Ausrichtung

Die AfD-Chefin will ihre Partei nicht als Spitzenkandidatin in den Bundestagswahlkampf führen. Mit ihrer Entscheidung hat Petry Unterstützer und Gegner überrascht. Doch der parteiinterne Richtungsstreit geht unvermindert weiter.

20.04.2017, 14:32

Berlin (dpa) - Nach dem Verzicht der AfD-Vorsitzenden Frauke Petry auf eine Spitzenkandidatur bei der Bundestagswahl streitet die Partei weiter über die von ihr angestrebte Richtungsentscheidung.

Petry hat für den Bundesparteitag am Wochenende in Köln Anträge gestellt, mit denen der rechte Flügel kaltgestellt werden soll.

Einer ihrer Gegenspieler, Sachsen-Anhalts Landesvorsitzender André Poggenburg, lehnt eine solche Entscheidung ab. "Es gibt keinen geteilten Weg in Realpolitik und Fundamentalopposition, im Gegenteil, beides bedingt einander", sagte er im ARD-"Morgenmagazin".

Poggenburg gilt als Vertrauter des Rechtsauslegers der Partei, des thüringischen Landeschefs Björn Höcke. Dass Petry nicht antritt, schadet seiner Ansicht nach nicht. "Ganz im Gegenteil", sagte Poggenburg. Die AfD brauche ein Spitzenteam, das die verschiedenen Strömungen auch abbildet.

Unterstützung bekam Petry dagegen vom Berliner AfD-Landeschef Georg Pazderski. Ihrem Parteitagsantrag, dass die AfD koalitionsfähig werden müsse und nicht als Fundamentalopposition enden dürfe, werde er zustimmen, sagte Pazderski dem RBB-Inforadio. Der Berliner Verband habe das bereits vor drei Wochen so festgelegt. "Denn wir werden von den Wählern ja gewählt, weil wir was verändern wollen und sollen - in Berlin und in der bundesdeutschen Politik."

RBB-Interview Pazderski

Führungskampf in der AfD

Auszüge aus dem Leitantrag für das Parteiprogramm:

LEITKULTUR: Die AfD wird nicht zulassen, dass Deutschland aus falsch verstandener Toleranz sein kulturelles Gesicht verliert.

KOPFTUCH: Im öffentlichen Dienst soll kein Kopftuch getragen werden, in Bildungseinrichtungen weder von Lehrerinnen noch von Schülerinnen in Anlehnung an das französische Modell.

ABTREIBUNG: Gegebenenfalls ist durch gesetzliche Korrekturen ein wirksamer Lebensschutz zu gewährleisten. Wir lehnen alle Bestrebungen ab, die Tötung Ungeborener zu einem Menschenrecht zu erklären.

BEVÖLKERUNGSPOLITIK: Das Staatsziel des Erhalts unseres Staatsvolks macht Maßnahmen zur Erhöhung der Geburtenzahl erforderlich, auch um unsere Sozialversicherungssysteme zu stabilisieren.