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Hintergrund Der Artikel 50 des EU-Vertrags und die Vorgaben zum Brexit

20.03.2017, 16:10

London (dpa) - Die Briten haben sich vor neun Monaten in einer historischen Abstimmung für die Trennung von der Europäischen Union (Brexit) entschieden. In Artikel 50 des EU-Vertrags ist geregelt, wie der Austritt abläuft.

Sobald London den Europäischen Rat offiziell vom Austrittswunsch Großbritanniens unterrichtet hat, können die Verhandlungen beginnen.

Nach zwei Jahren muss der Prozess abgeschlossen sein. Die Frist kann zwar verlängert werden - die Hürden dafür sind aber sehr hoch.

Die Europäische Union begibt sich mit dem britischen Austritt auf unbekanntes Terrain. Denn der Artikel 50 gibt zwar den Rahmen der Verhandlungen vor, regelt aber nicht alle Einzelheiten.

Für die EU wird Michel Barnier am Verhandlungstisch sitzen. Der Franzose hat sich als Bankenregulierer in der EU-Kommission einen Namen gemacht. Er diente auch als Minister in mehreren konservativen französischen Regierungen. Zu den Hauptakteuren auf britischer Seite zählen Brexit-Minister David Davis und der EU-Botschafter Tim Barrow.

Das Austrittsabkommen muss am Ende mit einer qualifizierten Mehrheit der verbleibenden 27 Mitgliedstaaten beschlossen werden - von mindestens 55 Prozent der Länder, die 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren müssen. Auch das EU-Parlament muss zustimmen.

Wenn kein Abkommen zustande kommt und keine Fristverlängerung gewährt wird, würde Großbritannien zwei Jahre nach dem Einreichen des Austrittsgesuchs ungeregelt aus der EU ausscheiden.

Vertrag über die Europäische Union

Artikel 218 aus dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

EU zur Austrittsklausel

EU-Rat zur qualifizierten Mehrheit