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Chronologie Deutscher Atomausstieg: Das Hin und Her im Überblick

06.12.2016, 15:00

Berlin (dpa) - Eigentlich hatte die rot-grüne Bundesregierung den Atomausstieg schon vor 16 Jahren beschlossen. Weil das Rad zwischenzeitlich jedoch wieder zurückgedreht wurde, hat das Bundesverfassungsgericht jetzt über Klagen großer Energiekonzerne entschieden. Eine Chronologie:

14./15. Juni 2000 - Die damalige rot-grüne Bundesregierung einigt sich mit der Energiewirtschaft auf einen Ausstieg aus der Kernkraft in Deutschland. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und die Chefs der vier größten Energieunternehmen verständigen sich auf eine Gesamtlaufzeit der 19 arbeitenden Anlagen von insgesamt 32 Jahren.

27. April 2002: Nachdem der Bundesrat am 1. Februar 2002 endgültig der Novellierung des Atomgesetzes zugestimmt hat, tritt das Gesetz in Kraft. Damit ist das rot-grüne Projekt vorerst fest vereinbart.

28. Oktober 2010 - Der Ausstieg vom Ausstieg: Nach einem heftigen Schlagabtausch im Bundestag drückt die schwarz-gelbe Bundesregierung mit knapper Mehrheit längere Laufzeiten für Atommeiler durch. Damit ist zunächst der Abschied vom rot-grünen Atomausstieg beschlossen.

11. März 2011 - Japans Ostküste wird von einem schweren Erdbeben und Tsunami heimgesucht. Im Atomkraftwerk Fukushima löst dies eine Reihe katastrophaler Unfälle und schwerer Störfälle aus, bei der große Mengen radioaktiven Materials austreten.

14. März 2011 - Angesichts der Katastrophe setzt Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die beschlossenen längeren Atomlaufzeiten für drei Monate aus. Acht vorwiegend ältere Meiler müssen noch im Sommer 2011 endgültig vom Netz. Die letzten sind Ende 2022 an der Reihe - dann soll Schluss sein mit der Atomkraft in Deutschland.

6. Dezember 2016 - Das Bundesverfassungsgericht spricht den Atomkonzernen wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011 eine "angemessene" Entschädigung zu. Laut dem Urteil wurden die Unternehmen durch die politische Kehrtwende vor fünf Jahren zwar nicht enteignet. Einzelne Vorschriften seien aber mit der Eigentumsfreiheit unvereinbar. Der Gesetzgeber muss nachbessern. Geklagt hatten Eon, RWE und Vattenfall.