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Gegen Abschottung EU-Gutachter sieht Visarecht für Verfolgte

Sich gewissenlosen Schleppern anvertrauen, um nach Europa zu kommen? "Unzumutbar", findet ein wichtiger Gutachter am Europäischen Gerichtshof. Flüchtlinge müssten stattdessen Visa bekommen können. Urteilen die Richter ähnlich, hätte das weitreichende Folgen.

Von Martina Herzog, dpa 07.03.2017, 06:08

Luxemburg (dpa) - Millionen Menschen hat der mörderische Bürgerkrieg in Syrien außer Landes getrieben. Viele von ihnen haben in der Türkei Zuflucht gefunden.

Dafür, dass die meisten von ihnen es nicht bis nach Europa schaffen und dort Asyl beantragen können, sorgen Zäune, Grenzposten und ein Flüchtlingspakt mit der Türkei. Bislang. Doch wenn es nach einem einflussreichen Gutachter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) geht, hat die europäische Abschottung bald ein Ende.

Wenn im Heimatland Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohten, dann dürften EU-Staaten die Erlaubnis zur Einreise nicht verweigern, argumentiert Paolo Mengozzi. Mengozzi ist Generalanwalt am EuGH und in seinem Gutachten erklärt er, wie er selbst in diesem Fall entscheiden würde. Meist - aber längst nicht immer - halten sich die Richter an diese Stellungnahmen. Der politische Sprengstoff eines solchen Urteils wäre enorm.

"Wenn der Gerichtshof der Meinung des Generalanwalts folgt, dann explodiert eine Bombe", sagt der auf Migrationsrecht spezialisierte Juraprofessor Philippe De Bruycker von der Freien Universität Brüssel. Das Gutachten stelle das Grundprinzip in Frage, dass Migranten es bis nach Europa schaffen müssen, um dort Asyl zu beantragen. "Das würde ein riesiges politisches Problem schaffen."

Auslöser der Auseinandersetzung ist ein belgischer Fall. Ein Ehepaar aus dem lange umkämpften syrischen Aleppo mit seinen drei minderjährigen Kindern reiste im vergangenen Jahr in den Libanon. In der belgischen Botschaft in Beirut beantragte die Familie Visa für Belgien, um dort später Asyl zu beantragen. Der Vater gab an, er sei von einer bewaffneten Gruppe entführt, geschlagen und gefoltert worden, die Freiheit habe er nur gegen Lösegeld wiedererlangt. Als orthodoxen Christen drohe ihnen zudem religiöse Verfolgung.

Doch die belgischen Behörden lehnten ab. Der Fall landete vor Gericht und am Ende baten die belgischen Richter ihre EuGH-Kollegen zur Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht.

Man könne doch nicht "alle Personen aufzunehmen, die eine katastrophale Situation durchleben", hatte der belgische Staat unter anderem argumentiert, nicht "alle Bevölkerungen aus Entwicklungsländern, (Staaten) im Krieg oder solchen, die von Naturkatastrophen heimgesucht wurden."

Mengozzi, aus dessen 45-seitigem Gutachten auch immer mal wieder der Ärger über eine solche Haltung spricht, will das nicht gelten lassen. Die Erteilung nationaler Visa regelt eine EU-Verordnung. Damit gelte auch die EU-Grundrechtecharta, argumentiert er. Die wiederum schreibt das Recht auf Asyl fest und verbietet Folter und andere unmenschliche und entwürdigende Behandlung - reale Gefahren für die syrische Familie, unterstreicht der Gutachter. Damit müsse ein EU-Staat in solchen Fällen Visa zur Einreise vergeben und Schutzsuchenden die Möglichkeit geben, in Europa Asyl zu verlangen. Wer es soweit schafft, hat als Syrer beste Aussichten: 98 Prozent der Anträge auf Asyl oder internationalen Schutz wurden zuletzt in der EU genehmigt.

Ob die Richter in ihrem verbindlichen Urteil dem Gutachter folgen? Juraprofessor De Bruycker meint ebenfalls, dass europäisches Recht gelte. Für angreifbar hält er aber, dass Mengozzi die EU-Staaten in der Pflicht sieht, Verfolgten die Einreise zu erlauben. Denn möglicherweise gebe es ja doch noch weitere Möglichkeiten für syrische Flüchtlinge, sich in Sicherheit zu bringen, etwa in der Türkei.

Für Mengozzi keine Alternativen: "In Syrien bleiben? Unvorstellbar. Sich skrupellosen Schleppern anvertrauen, in Lebensgefahr, um zu versuchen, in Italien anzulegen oder nach Griechenland zu gelangen? Unzumutbar. Sich damit abfinden, illegale Flüchtlinge im Libanon zu werden, ohne Aussicht auf internationalen Schutz, sogar mit dem Risiko, nach Syrien zurückgedrängt zu werden? Indiskutabel."