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Analyse Schlappe im NPD-Verfahren: War der zweite Anlauf ein Fehler?

Die Länder erleben in Karlsruhe eine Niederlage. Das Verfassungsgericht lehnt ihren NPD-Verbotsantrag ab. Die rechtsextreme Partei ist erleichtert. Ihr könnte nun aber auf anderem Weg zugesetzt werden.

Von Sebastian Engel, dpa 17.01.2017, 16:03

Berlin/Karlsruhe (dpa) - Die Bundesregierung ist Anfang 2013 in einer unangenehmen Lage. Die Bundesländer sind mit dem zweiten Anlauf für ein NPD-Verbot vorgeprescht. Viele sehen dies als gewagt an, war doch der erste Versuch vor zehn Jahren krachend gescheitert.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und der damalige Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) zögern lange. Das deutsche Recht setzt hohe Hürden für ein Parteiverbot. Ende März 2013 steht dann fest: Die Regierung stellt keinen eigenen Antrag. Ein Paukenschlag. Da sich auch der Bundestag zurückhält, stehen die Länder alleine da.

Nun scheitert auch der zweite Versuch. Die Partei sei trotz Verfassungsfeindlichkeit zu unbedeutend, um eine Bedrohung für die demokratische Grundordnung darzustellen, heißt es am Dienstag im Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Viele Skeptiker sehen sich bestätigt.

War der zweite Anlauf also ein Fehler? Um die Antwort auf diese Frage wird umgehend gerungen.

Klar ist: Das Verfahren hat eine Partei nach vorne geschoben, die dabei war, sich durch interne Querelen selbst zu zerlegen. Eine Partei, die in Wahlen marginalisiert wurde - auf Bundesebene spielt sie keine Rolle, sitzt in keinem Landtag mehr. Lediglich auf kommunaler Ebene - insbesondere in Ostdeutschland - und mit einem Abgeordneten im Europaparlament ist sie noch vertreten. Hinzu kommen Gruppierungen und Parteien wie Pegida, die "Identitäre Bewegung", der "III. Weg" und auch die AfD, die der NPD inzwischen Anhänger und Sympathisanten abspenstig gemacht haben.

Die Grünen-Fraktionschefin im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, kritisiert, die NPD habe durch das Verfahren zu viel Aufmerksamkeit erfahren. Nach Ansicht des Linken-Vorsitzenden Bernd Riexinger wird die Partei das Urteil als Bestätigung empfinden. FDP-Vize Wolfgang Kubicki hält den Länder-Innenministern "Dilettantismus" vor.

Klar ist aber auch: Die Energie der Länder galt dem Kampf gegen das politische Gesicht des Rechtsextremismus. Und das war nun einmal lange die NPD. Der Verfassungsschutz nennt sie noch in seinem letzten Bericht im Jahr 2015 die bedeutendste Partei der Szene.

Entsprechend verteidigt Bundesratspräsidentin Malu Dreyer (SPD) das Vorgehen. "Das Verfahren war wichtig für die Glaubwürdigkeit unserer wehrhaften Demokratie", schreibt die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin auf Twitter. "Die Verfassungsfeindlichkeit der Ziele der NPD wurde vom höchsten deutschen Gericht bestätigt." Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) betont, gerade in der Schwäche der NPD zeige sich die erfolgreiche Auseinandersetzung mit ihr. Wissenschaftler führen zudem an, bei einem Verbot hätte sich die Partei möglicherweise zum Märtyrer verklären lassen und ihre Bunkermentalität stärken können.

Gleich wer das Ringen um die Deutungshoheit für sich entscheidet, einig sind sich alle, dass das Urteil auch Ansporn für den weiteren Kampf gegen Rechts sein muss. Schließlich sieht sich die rechtsextreme Szene derzeit im Aufwind. Grund ist die Debatte um die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung, die sowohl Rechtspopulisten als auch Rechtsextremisten als Plattform nutzen, um ihre Botschaften zu transportieren. Ansichten der äußersten Rechten wurden dabei schleichend enttabuisiert und salonfähiger gemacht.

Einen möglichen Hebel im Kampf gegen Rechts liefert Karlsruhe am Dienstag quasi auf dem Silbertablett mit. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass es noch "andere Reaktionsmöglichkeiten" als ein Verbot gebe - etwa den Entzug der Parteienfinanzierung. So könnte der Staat der ohnehin schon klammen NPD zumindest finanziell doch noch beikommen.

Ankündigung der Urteilverkündung

Verbotsantrag des Bundesrats

Themenseite des Bundesrats zum NPD-Verbotsverfahren

Verfassungsgericht über Parteiverbotsverfahren

Bundeszentrale für polit. Bildung über Parteiverbote

Grundgesetz zu verfassungswidrigen Parteien, Art. 21

Parteienverbot im Bundesverfassungsgerichtsgesetz, §§ 43 bis 47

Beschluss zur Einstellung des ersten Verbotsverfahrens 2003

Verfassungsschutzbericht 2015 über die NPD, S. 70-74 u. S. 79-85

Wissenschaftl. Dienste des Bundestags zur Rolle des EGMR

Bundeszentrale für polit. Bildung über die NPD

NPD im Dossier Rechtsextremismus der Bundeszentrale

KPD-Verbotsurteil vom 17. August 1956

"Bild"-Bericht

Bericht der "Berliner Zeitung"

Urteil