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Hintergrund Untersuchungshaft in der Türkei

28.02.2017, 17:08

Istanbul (dpa) - Vor einem Gerichtsprozess kann ein Verdächtiger im derzeit geltenden Ausnahmezustand in der Türkei maximal 14 Tage im Polizeigewahrsam festgehalten werden. Dann muss er freigelassen oder in Untersuchungshaft genommen werden.

Die Untersuchungshaft verhängt ein Haftrichter auf Antrag eines Staatsanwalts.

Im Jahr 2014 wurde die Dauer der U-Haft in der Türkei bei einer Reform auf maximal fünf Jahre begrenzt. Davor konnten Untersuchungshäftlinge zehn Jahre festgehalten werden. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch kritisierte nach der Reform, dass auch fünf Jahre "akzeptable Menschenrechtsnormen überschreiten". Zum Vergleich: In Deutschland dauert die U-Haft grundsätzlich nicht mehr als sechs Monate.

Die Gefängnisse in der Türkei sind derzeit übervoll. Nach dem Putschversuch vom Juli 2016 wurden Zehntausende Menschen unter Terrorverdacht in Untersuchungshaft genommen. Gegen die Verhängung von Untersuchungshaft kann Einspruch erhoben werden. Im Falle des Chefredakteurs der regierungskritischen Zeitung "Cumhuriyet", Can Dündar, und seines Ankara-Büroleiters Erdem Gül verfügte das Verfassungsgericht deren Freilassung aus der Untersuchungshaft.