500 Euro statt 96 Euro pro Jahr / Beißwütige Vierbeiner bleiben weiterhin teuer
Hundesteuer: Liste gefährlicher Rassen nicht mehr in der Satzung
Von Peter Ließmann

Die sogenannte Liste gefährlicher Rassen in der Hundesteuersatzung der Stadt Magdeburg ist abgeschafft. Allerdings nur, um einen gewissen Widerspruch im Landes-Hundegesetz abzumildern. Als gefährlich geltende Hunde kosten allerdings auch weiterhin den Höchstsatz an Steuer-Euros.
Magdeburg. Wer einen gefährlichen Hund hat, muss in Magdeburg mehr Hundesteuer bezahlen. 500 Euro pro Jahr genau. Ein " normaler " Ersthund kostet nur 96 Euro pro Jahr. Was ein gefährlicher Hund ist, das regelt die Hundesteuersatzung der Stadt Magdeburg. Die wurde jetzt geändert und dem " Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren " des Landes Sachsen-Anhalt angepasst. Was jedoch nicht ganz einfach war.

Bis jetzt galten zehn Hunderassen und deren Kreuzungen, darunter Pitbull-Terrier, Mastiff und Matino-Napoletano, als grundsätzlich gefährlich und wurden mit 500 Euro besteuert. Diese hundesteuerrelevante Rasseliste konnte in der Satzung nicht mehr aufrechterhalten werden, da das Landes-Hundegesetz die Liste auf die Rassen Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier begrenzt. Diese Hunderassen gelten weiterhin als grundsätzlich gefährlich und könnten mit 500 Euro Steuern von der Stadt belegt werden.
Gesetz nicht
ganz eindeutig
Das Problem : Wer mit seinem Hund aus einer dieser Rassen zum so genannten Wesenstest geht und der Hund ihn besteht, also als nicht gefährlich begutachtet wird, kann eine Hundesteuerermäßigung beantragen, der auch stattgegeben wird. Andererseits aber, und an dieser Stelle tut sich ein Widerspruch auf, besteht der Hund aus einer dieser im Landesgesetz aufgelisteten Rassen den Wesenstest nicht, darf er ohnehin laut Gesetz nicht gehalten werden und wird eingezogen. Grundsätzlich in der Hundesteuersatzung dann festzulegen, dass die vier Hunderassen – egal, ob mit oder ohne Wesenstest – immer mit 500 Euro höchstbesteuert werden, geht auch nicht, da es dann wiederum keinen Anreiz mehr für entsprechende Hundehalter geben würde, mit ihren Vierbeinern zum Wesenstest zu gehen. Dieser Sachverhalt kann allerdings auch wieder umgedreht werden, denn laut Landesgesetz ist die Haltung der Hunde aus der Rasseliste ohne bestandenen Wesenstest gar nicht möglich. Hier beißt sich also die " Verordnungs-Katze " in den berühmten " Schwanz ".
Um einigermaßen Klarheit zu schaffen, hat die Verwaltung dem Stadtrat folglich vorgeschlagen, bei der Hundesteuersatzung ganz auf eine Rasseliste zu verzichten. Das ist auch deshalb problemlos, da es ja in der Satzung im Paragrafen 6 die Regelungen über die Besteuerung von als gefährlich geltenden Hunden gibt. Danach wird für solche Hunde der Höchststeuersatz fällig, die zum Beispiel durch Beißattacken und Angriffe auf Mensch und Tier auffällig geworden sind und von der Ordnungsbehörde als gefährlich eingestuft und mit Maulkorbzwang belegt wurden. Wobei es natürlich auch für diese Hunde noch den Weg zum Wesenstest gibt, um Herrchens Steuerlast zu senken.
Im Rahmen der Neufassung der Hundesteuersatzung wollte die Fraktion von SPD-Tierschuztpartei-future noch den Paragrafen 9 erweitern. In diesem Paragrafen ist festgelegt, dass Hundehalter, die Sozialhilfe oder Hartz-IV-Bezüge bekommen, einen Antrag auf Halbierung der Hundesteuer stellen können. Diese Möglichkeit soll auch für Zweithunde gelten, so Stadtrat Lothar Tietge.
Antrag für Zweithunde
ermöglichen
Diese Hunde müssten aber mindestens seit 2007 bei der Stadt steuerpfl ichtig gemeldet sein.
Als Grund für den Änderungsantrag führte Tietge an, dass es immer wieder Fälle gebe, dass beispielsweise Hartz-IV-Empfänger, die schon einen Hund haben, kurzfristig einen zweiten Hund, etwa von einem verstorbenen Verwandten, übernehmen müssten.
Die Betroffenen seien aber nicht in der Lage, die komplette Steuer für einen zweiten Hund aufzubringen. In diesen Fällen sollte auch die Möglichkeit der Steuerreduzierung bestehen.
Der Antrag wurde noch nicht in die geänderte Hundesteuersatzung aufgenommen, sondern erst einmal in die zuständigen Fachausschüsse des Stadtrats zur Beratung überwiesen.

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Dokument erstellt am 08.10.2009 um 05:58:09 Uhr
Erscheinungsdatum 08.10.2009 | Ausgabe: mdx

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