06. September 2010
Magdeburg. Gegen den Jäger, der am 6. Juni 2009 bei Tucheim (Jerichower Land) während einer Ansitzdrückjagd einen Wolf erlegt hat, wird kein Strafverfahren eröffnet. Das hat das Amtsgericht Burg bereits im Mai beschlossen.
Der Naturschutzverband NABU zeigte sich entsetzt, wie Geschäftsführerin Annette Leipelt gestern informierte. "Es war nicht zu erwarten, dass das Gericht so entscheiden würde und somit keinen Verstoß gegen das Natur- und Artenschutzrecht sieht. Ein herber Schlag für alle, die sich in der Verantwortung um das europäisch geschützte Tier derzeit bemühen und ein schlechtes Zeichen für das Wolfserwartungsland Sachsen-Anhalt."






