06. September 2010


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Sachsen-Anhalt



NABU ist empört / Jäger glaubte, auf wildernden Hund zu schießen
Kein Prozess nach Wolfsabschuss
Von Silke Janko

Magdeburg. Gegen den Jäger, der am 6. Juni 2009 bei Tucheim (Jerichower Land) während einer Ansitzdrückjagd einen Wolf erlegt hat, wird kein Strafverfahren eröffnet. Das hat das Amtsgericht Burg bereits im Mai beschlossen.

Der Naturschutzverband NABU zeigte sich entsetzt, wie Geschäftsführerin Annette Leipelt gestern informierte. "Es war nicht zu erwarten, dass das Gericht so entscheiden würde und somit keinen Verstoß gegen das Natur- und Artenschutzrecht sieht. Ein herber Schlag für alle, die sich in der Verantwortung um das europäisch geschützte Tier derzeit bemühen und ein schlechtes Zeichen für das Wolfserwartungsland Sachsen-Anhalt."


Der Wolf gilt in Deutschland als streng geschützt und darf nicht bejagt werden.

Die Eröffnung des Hauptverfahrens hatte das Gericht abgelehnt, weil der Jäger aus Kade (Jerichower Land) des Tatvorwurfs nicht hinreichend verdächtig ist. Der Jäger hatte ausgesagt, dass er an jenem Abend gegen 21.30 Uhr hochflüchtiges Rehwild in einen Weizenschlag einwechseln sah. Unmittelbar danach habe er in Entfernung von 50 bis 60 Metern vom Hochsitz einen großen wildernden Hund gesehen, der offensichtlich Rehe gehetzt hatte. Von dem Tier habe er den Kopf und den vorderen Brustbereich sehen können. Daraufhin habe der Jäger geschossen. Einen Tag später habe der Jäger schockierend erfahren, dass es sich um einen Wolf handelte. Das Gericht sah nach der Aussage keinen hinreichenden Tatverdacht, da der Jäger den Wolf nicht vorsätzlich getötet und auch nicht fahrlässig gehandelt hatte. Entlastet hat ihn auch die Aussage des Hegeringsleiters, der zufolge keiner der Jäger gewusst hätte, dass Wölfe in dem Jagdgebiet vorkommen.




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Dokument erstellt am 19.06.2010 um 06:18:22 Uhr
Erscheinungsdatum 19.06.2010 | Ausgabe: sachsenanhalt


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