CDU und SPD wollen ausländische Billiganbieter ausbremsen
Entwarnung für die Rettungsdienste
Von Wolfgang Schulz

Die Regierungsfraktionen von CDU und SPD haben sich darauf verständigt, das Rettungsdienstgesetz von Sachsen-Anhalt nach der Sommerpause zu novellieren. Geplant sind zunächst drei Veränderungen, "um einen Zusammenbruch des Rettungswesens zu vermeiden", wie Vertreter beider Fraktionen gestern betonten.
Magdeburg. "Die Situation des Rettungsdienstes ist noch dramatischer, als bisher angenommen wurde", sagte gestern der stellvertretende CDU-Fraktionschef Markus Kurze. Die meisten Rettungsdienstbereiche müssten neu ausgeschrieben werden, weil die im Rettungsdienstgesetz von Sachsen-Anhalt vorgeschriebene Frist von sechs Jahren abgelaufen sei. "Wenn es keine andere Regelung gibt", so Kurze, "dann muss der Rettungsdienst per Ausschreibung an den billigsten Anbieter vergeben werden."

Die fünf Hilfsorganisationen und einige private Anbieter, die gegenwärtig die Leistungserbringer sind, könnten dem Druck von ausländischen Billiganbietern nicht standhalten. "Deshalb werden CDU und SPD im September im Landtag beantragen, dass die Frist der Genehmigungsdauer für die Leistungserbringer von sechs auf 15 Jahre verlängert wird." Damit solle erreicht werden, dass bis zu einer grundlegenden Novellierung des Rettungsdienstgesetzes in der nächsten Wahlperiode keine Rettungsdienstbereiche neu ausgeschrieben werden müssen. Die Hilfsorganisationen und privaten Anbieter hätten damit weitere neun Jahre Planungssicherheit.
Um künftig Billiganbietern Paroli bieten zu können, so die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Petra Grimm-Benne, sollen neben der Wirtschaftlichkeit weitere Gesichtspunkte bei der Vergabe eine Rolle spielen. "Als zusätzliche Entscheidungsgrundlagen wollen wir die Kriterien der Zuverlässigkeit bei der bisherigen Mitwirkung im Rettungsdienst, der Leistungsfähigkeit für den Massenanfall sowie der Mitwirkung im Katastophenschutz in das Rettungsdienstgesetz schreiben." Außerdem solle klargestellt werden, dass kostendeckende Benutzungsentgelte vereinbart werden müssen, so Grimm-Benne. Die Gesetzesänderung soll im Oktober beschlossen werden.
Kritik an der geplanten Novellierung kommt von der FDP-Fraktion. Deren sozialpolitische Sprecherin, Lydia Hüskens, befürchtet, dass die Veränderungen vor dem Europäischen Gerichtshof scheitern könnten. Allerdings sehe auch die FDP das Problem der Wahrnehmung des Katastrophenschutzes und seiner Finanzierung in Kombination mit dem Rettungsdienst.
Die Techniker Krankenkasse bedauert, dass das Thema der Rettungsleitstellen ausgeklammert worden sei. Mit 14 Leitstellen gebe es zehn zu viele, so TK-Chef Jens Hennicke. Das sollte von der Regierung geändert werden.


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Dokument erstellt am 22.06.2010 um 06:24:04 Uhr
Erscheinungsdatum 22.06.2010 | Ausgabe: titel

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