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BDI gegen gesetzliche Regel CDU-General offen für Begrenzungen bei Managergehältern

Sollen Manager-Gehälter per Gesetz begrenzt werden? Die Wirtschaft lehnt Eingriffe ab, Wissenschaftler halten etliche Ideen für verfassungswidrig - und der großen Koalition liefert die Debatte ein Wahlkampfthema.

18.02.2017, 11:00

Berlin (dpa) - CDU-Generalsekretär Peter Tauber hält Änderungen im Steuerrecht zur Begrenzung von Managergehältern für eine mögliche Variante. Er habe keine Probleme damit, wenn gut arbeitende Vorstände Millionen verdienten.

"Aber die Frage, ob astronomische Gehälter von der Steuer abgesetzt werden können müssen, darf man stellen. Das schränkt die Unternehmen nicht in ihrer Gehaltspolitik ein", sagte Tauber der "Berliner Zeitung". Gehälter sind als Betriebsausgaben beim Fiskus steuerlich absetzbar.

Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) hat allerdings verfassungsrechtliche Bedenken gegen solche Pläne. Eine Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben wie Gehältern, Abfindungen und Boni-Zahlungen an Manager "wäre ein steuerrechtlicher Dammbruch, der gegen die Verfassung verstößt", sagte ZEW-Forscher Friedrich Heinemann dem "Mannheimer Morgen" (Samstag). Dadurch würde das "Prinzip der Gleichberechtigung verletzt."

Es stelle sich die Frage, warum die Politik nur bei den Managern Auswüchse begrenzen wolle, sagte Heinemann. "Bayern München oder Borussia Dortmund dürften die Millionen-Gagen ihrer Fußballspieler ja weiter beim Fiskus geltend machen. Wo bleibt da die Gerechtigkeit?"

Der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Dieter Kempf, stemmt sich gegen gesetzliche Regelungen. "Einzelfälle sind kein Grund, neue Gesetze zu erlassen und damit Tausende unproblematische Gehaltsverträge in Mithaftung zu nehmen", sagte Kempf dem "Spiegel". Er halte nichts "von Wahlkampfschnellschüssen". Er äußerte allerdings Verständnis für die Debatte, die durch die Millionen-Abfindung für die VW-Vorständin Christine Hohmann-Dennhardt ausgelöst wurde. "Es gibt einzelne fragwürdige Fälle, die nicht zu beschönigen sind."

Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht bereits den Ansatz vor, dass die Hauptversammlung von Aktiengesellschaften über die Management-Vergütung entscheiden soll. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hatte sich zuletzt dafür ausgesprochen, dass der Gesetzgeber tätig werden könnte, wenn die Wirtschaft eine angemessene Ausgestaltung der Gehälter nicht selbst regeln könne. Er betont aber, dass das verfassungsrechtlich gut begründet sein müsse.

Die Union hatte sich zuletzt offen gezeigt, eine steuerliche Gesetzesverschärfung mitzutragen - auch, um im Wahlkampf nicht der SPD das Feld zu überlassen. Die will im März einen Gesetzentwurf vorlegen. So soll die steuerliche Absetzbarkeit bei variablen Gehaltsbestandteilen auf jeweils 500 000 Euro begrenzt werden. Zudem will die SPD ein Maximalverhältnis der Vergütung von Managern zum Durchschnittseinkommen der Arbeitnehmer festlegen.

Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) verteidigte die Pläne: "Freiwillig hat es in den letzten Jahren kein Maß gegeben, daher halte ich gesetzliche Schritte zur Begrenzung von Managergehältern für notwendig."

Der CDU-Wirtschaftsflügel lehnt das komplett ab. So wie bei der Höhe des Mindestlohns habe sich die Politik dabei "strikt rauszuhalten", sagte Unions-Fraktionsvize Michael Fuchs dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Es sei falsch, wenn die Union "ihre Grundsätze über den Haufen schmeißt", weil die SPD das Thema vorgebe. Tauber wies das zurück: "Falsch ist es, wenn die Gehälter von Chefs und Angestellten in keinem Verhältnis mehr zueinander stehen."