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Unter neuen Auflagen Gazprom kann mehr Gas durch Deutschland leiten

Die Marktmacht des russischen Energiekonzerns Gazprom ist in der EU ein äußerst sensibles Thema. Die EU-Kommission zwingt nun die deutsche Bundesnetzagentur, einen neuen Regulierungsvorschlag zu verschärfen. Gazprom dürfte sich dennoch freuen.

28.10.2016, 19:06

Brüssel (dpa) - Der russische Energiekonzern Gazprom wird künftig mehr Gas durch Deutschland leiten können - allerdings nicht so viel wie gewünscht.

Die EU-Kommission entschied am Freitagabend, einen Regulierungsvorhaben der deutschen Bundesnetzagentur deutlich abzuändern. Demnach sollen Gazprom-Konkurrenten mehr Rechte eingeräumt werden als ursprünglich vorgesehen.

Konkret geht es in dem Fall um die Gasleitung Opal. Sie transportiert Gas, das über die Ostsee-Pipeline Nord Stream 1 in Deutschland ankommt, weiter in Richtung tschechische Grenze.

Bislang durfte Gazprom als wesentlicher Betreiber die Leitungskapazität nur zu 50 Prozent ohne Auflagen nutzen. Dies führte dazu, dass ein erheblicher Teil gar nicht genutzt wurde. Weil der Konzern Gazprom die bestehende Regelung als unbefriedigend empfand, bat er die Bundesnetzagentur um Änderungen. Diese schlug daraufhin vor, die aktuellen Regulierungsvorschriften zu ändern.

Dies erklärte die EU-Kommission als grundsätzlich zulässig. Gleichzeitig beschloss sich aber strengere Auflagen. So sollen Wettbewerber von Gazprom unter anderem auf bis zu 20 Prozent und nicht nur auf bis zu 8 Prozent der Kapazität eine Art Erstzugriffsrecht bekommen.

Vor allem in einigen östlichen EU-Staaten dürfte die Kommissionsentscheidung dennoch kritisch diskutiert werden. Länder wie Polen fordern seit langem, dass sich die EU unabhängiger von russischen Gaslieferungen machen müsse - vor allem mit Blick auf die Spannungen wegen der Ukrainekrise.

Die deutsche Regulierungsbehörde reagierte am Freitagabend gelassen auf die Entscheidung aus Brüssel. Man werde mit den betroffenen Unternehmen nun zeitnah Gespräche über die erforderlichen Anpassungen führen, hieß es in einer Stellungnahme. Die Bundesnetzagentur muss nun innerhalb eines Monats die von der Kommission geforderten Änderungen in die ursprünglich vorgeschlagenen Regelungen einarbeiten.