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Missstände Neues Gesetz für bessere Arbeitsbedingungen am Schlachthof

Aktivisten und Gewerkschaften kritisieren die Arbeitsbedingungen in großen deutschen Schlachthöfen oft als katastrophal. Politiker der großen Koalition wollen den Missständen nun einen Riegel vorschieben.

01.06.2017, 15:37

Berlin/Osnabrück (dpa) - Die Bundesregierung will per Gesetz gegen schlechte Arbeitsbedingungen osteuropäischer Arbeitnehmer in deutschen Schlachthöfen vorgehen.

Geplant ist unter anderem, dass Konzerne für die Machenschaften von Subunternehmen haften müssen. Die Beschäftigten stünden oft an letzter Stelle einer Kette von Subunternehmen, sagte der CDU-Arbeitsmarktexperte Karl Schiewerling am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Es herrschten oft undurchschaubare Verhältnisse bis hin zu kriminellen Machenschaften.

Die schwarz-rote Koalition wollte in der Nacht zum Freitag das "Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft" beschließen. Darüber berichteten zuvor auch die "Bild"-Zeitung, die "Neue Osnabrücker Zeitung" und die "Oldenburgische Volkszeitung". Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Ernährungswirtschaft, Michael Andritzky, kritisierte für die Arbeitgeberseite den Gesetzesentwurf. Er sei in einer "Nacht- und Nebel-Aktion" ohne Beteiligung von Fachleuten eingebracht worden.

Das Gesetz berücksichtige nicht die veränderte Situation in der Fleischwirtschaft, erklärte Andritzky. Er verwies auf einen Mindestlohn-Tarifvertrag und die Selbstverpflichtung der Branche, die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Es sei nur ein sehr geringer Teil der Fleischwirtschaft betroffen, da in weiten Teilen keine oder nur in sehr geringem Umfang Werkverträge eingesetzt würden. "Die gesamte Branche wird aber diesen Regelungen zu Unrecht unterworfen", sagte Andritzky. Das sei "Wahlkampf zu Lasten einer gesamten Branche".

Laut Gewerkschaften, Medienberichten und Aktivisten sind in großen Schlachtbetrieben, in denen Tausende Schweine oder andere Tiere zerlegt werden, viele Menschen zu miserablen Bedingungen beschäftigt. Einige sollen überhöhte Mieten für schlechte Behausungen zahlen, Opfer von Tricksereien bei der Arbeitszeit sein und unerlaubterweise für Arbeitsgerät oder Schutzkleidung zahlen müssen. Thema ist das vor allem in den Hochburgen der Fleischproduktion im niedersächsischen Weser-Ems-Gebiet, im Münsterland und in Ostwestfalen-Lippe.

Konzerne sollen nun für die Machenschaften von Subunternehmen haften müssen. Vom Lohn soll nichts mehr unerlaubterweise abgezogen werden dürfen. Geplant ist auch, dass die Arbeitszeit Tag für Tag genau aufgeschrieben werden muss. Es sollen Geldbußen von 30 000 bis 50 000 Euro drohen. "Abgesehen von der ethischen Frage geht es uns um faire Bedingungen für die Arbeitskräfte und um faire Bedingungen im Wettbewerb", sagte Schiewerling. Denn es gebe auch - oft kleinere - Betriebe mit normalen Arbeitsbedingungen.

Arbeitgeber in der Fleischindustrie wie auch in anderen Branchen setzen öfter auf Subunternehmer, die Werkvertragsarbeiter einsetzen. Die Industrie argumentiert, so besser auf Produktionsschwankungen reagieren zu können. Im zurückliegenden Herbst hatte der Verband der Ernährungswirtschaft erklärt, der Mindestlohn werde überall gezahlt. Seit Dezember beträgt er 8,75 Euro pro Stunde.

Gesetz Arbeitnehmerrechte Fleischindustrie, S. 66 ff.

Bilanz der Fleischwirtschaft zur Selbstverpflichtung

Stellungnahme der NGG zur Selbstverpflichtung