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VW kommt Lösung im US-Rechtsstreit um Abgas-Betrug näher

Substanzielle Fortschritte bescheinigt der zuständige Richter: VW kann auf ein baldiges Ende des US-Massenverfahrens in den Vereinigten Staaten hoffen. Wie hoch die Quittung ausfallen wird, bleibt aber weiter unklar, denn neue Details zum Vergleich gibt es vorerst nicht.

24.05.2016, 17:47

San Francisco (dpa) - VW macht auf dem Weg zu einem Vergleich im Dieselgate-Mammutverfahren in den USA weiter Fortschritte. Der Konzern und die vielen Kläger gingen in die richtige Richtung, um fristgemäß eine Einigung zu präsentieren, sagte der zuständige Richter Charles Breyer bei einer Anhörung.

Er sei extrem dankbar für die Anstrengungen, die alle Beteiligten unternähmen, um rechtzeitig eine Lösung zu finden. ie bereits bei einer Anhörung im April kündigte Breyer erneut an, dass von den Abgasmanipulationen betroffene Dieselautos zurückgekauft oder umgerüstet werden müssten. VW muss den geschädigten Besitzern und Leasing-Partnern anbieten, die Wagen zurückzunehmen oder Verträge aufzulösen.

Das könnte für den Konzern sehr teuer werden. Denn bei vielen Fahrzeugen gilt es als unwahrscheinlich, dass sie durch Reparaturen in einen zulässigen Zustand versetzt werden können. Darüber hinaus sollen VW-Besitzer noch eine substanzielle Entschädigung erhalten, bekräftigte Breyer.

Außerdem werde der Wolfsburger Autohersteller Geld in US-Umweltfonds einzahlen, so Breyer weiter. Um welche Summen es bei diesen Beiträgen und den Entschädigungszahlungen geht, blieb weiter unklar. Neue Details einer möglichen Lösung nannte der Richter nicht.

Der weitere Zeitplan sieht vor, dass die Kläger - dazu zählen neben den Autobesitzern auch US-Behörden, die wegen Verstößen gegen Umweltgesetze und Wettbewerbsverzerrung auf Wiedergutmachung pochen - bis zum 21. Juni die Unterlagen für den verbindlichen Vergleich einreichen.

Für den 30. Juni setzte Breyer eine weitere öffentliche Anhörung an. Bis zum 26. Juli will er bekanntgeben, ob sein Gericht dem vorgeschlagenen Vergleich der Streitparteien zustimmt. Im April hatte VW mit den Klägern eine provisorische Einigung erzielt, die allerdings nur für etwa 480 000 kleinere Dieselwagen mit 2,0-Liter-Motoren gilt, die in den USA mit Defeat Device genannten Betrugs-Programmen zum Austricksen von Emissionstests ausgerüstet sind. Insgesamt haben dort rund 580 000 Dieselwagen aus dem Konzern eine verbotene Software an Bord.

Über die Umrüstung und Entschädigung der größeren Fahrzeuge mit von der VW-Tochter Audi entwickelten 3,0-Liter-Dieselmotoren wird weiter verhandelt. Richter Breyer zeigte sich mit Blick auf diesen bislang ungeklärten Aspekt aber gelassen - diese Wagen seien später hinzugekommen, also dauere die Klärung eben etwas länger.

Volkswagen versprach in einem Statement, sich um eine schnelle Lösung zu bemühen und reagierte erleichtert auf die Fortschritte im Rechtsstreit. Die grundsätzliche Einigung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Wiedergutmachung und bei der Arbeit, das Vertrauen der Kunden, Autohäuser, Behörden und US-Öffentlichkeit zurückzugewinnen.

Auch wenn das Unternehmen auf Kurs scheint, wichtige rechtliche Baustellen in den USA zu schließen, bleiben die konkreten finanziellen Belastungen weiter offen. Obwohl VW weltweit etwa elf Millionen Autos manipuliert hat, dürfte die Rechnung in den USA, wo der Abgas-Skandal ans Licht gekommen war, am höchsten ausfallen.

Die Wolfsburger hatten im September 2015 nach Vorwürfen des US-Umweltamts EPA zugegeben, in großem Stil bei Abgastests getrickst zu haben. Für die finanziellen Folgen des Skandals hat VW bislang 16,2 Milliarden Euro zurückgelegt, was dem Konzern für das vergangene Jahr den schwersten Verlust seiner Unternehmensgeschichte eingebrockt hat.

Ob von einer Einigung in den USA auch Kunden im Ausland profitieren würden, ist äußerst fraglich. VW-Chef Matthias Müller hat für Deutschland und Europa Entschädigungen im gleichen Umfang wie in den USA ausgeschlossen. Es werde keine direkte Übertragung der Lösung geben, die in den USA diskutiert werde, hatte er bei der Bilanz-Pressekonferenz des Konzerns Ende April klargestellt.

Verbraucherschützer kritisieren die unterschiedliche Behandlung von Kunden in den USA und Europa. Einige Anwaltskanzleien haben sich zum Ziel gesetzt, auch für VW-Besitzer in Deutschland Entschädigungen zu erstreiten. Aufgrund der unterschiedlichen Rechtssysteme sind die Erfolgsaussichten allerdings ungewiss.

Website Charles Breyer

Klage USA gg. VW vom 4.1.2016

US-Gerichtsdokumente