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Abgas-Untersuchungsausschuss Winterkorn bekräftigt: Wusste nichts von Manipulationen

Er hatte das Image, als VW-Chef alle Strippen in der Hand zu halten. Über den Betrug bei Abgaswerten will Martin Winterkorn aber nichts gewusst haben - mit ihm habe keiner gesprochen.

19.01.2017, 15:03

Berlin (dpa) - Der frühere VW-Chef Martin Winterkorn will bis zum Bekanntwerden des Diesel-Skandals nichts über illegale Abgas-Manipulationen bei dem Autobauer gewusst haben.

"Es ist nicht zu verstehen, warum ich nicht frühzeitig und eindeutig über die Messprobleme aufgeklärt worden bin", sagte der ehemalige Topmanager vor dem Abgas-Untersuchungsausschuss des Bundestags in Berlin. Dieser soll klären, ob die Bundesregierung für die späte Aufdeckung gefälschter Abgaswerte von Millionen Dieselwagenmitverantwortlich ist. 

Konkreten Fragen der Abgeordneten zu Informationsflüssen beantwortete Winterkorn nicht - er verwies dabei auf laufende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig. Nach offiziellen Angaben hat der VW-Vorstand erst Anfang September 2015 von den Manipulationen erfahren, die zuerst in den USA entdeckt worden waren. VW hat Software verbaut, die erkennt, wenn die Abgas-Werte auf dem Prüfstand gemessen werden. Dadurch waren die Abgase bei Tests viel sauberer als ohne diese Prüfstand-Erkennung. 

Berichten zufolge soll ein Manager-Treffen aber schon Ende Juli 2015 die Strategie gegenüber ermittelnden US-Behörden besprochen haben. Winterkorn soll bei dem sogenannten "Schadenstisch" anwesend gewesen sein. Doch ob er schon dort von den Problemen erfuhr und wie er damit möglicherweise umging, ist unklar.

Der Ex-VW-Chef betonte, die Geschehnisse täten ihm leid: "Das was passiert ist, macht die Menschen wütend – mich auch." Er selbst habe durch seinen Rücktritt Ende September 2015 Verantwortung übernommen. Winterkorn nannte dies den "schwersten Schritt meines Lebens". Nun sei "lückenlose Aufklärung das Gebot der Stunde".

Der Auftritt vor dem Untersuchungsausschuss war Winterkorns erste öffentliche Aussage zum Diesel-Skandal seit seinem Rücktritt. Er habe Bundesregierung und Behörden rasch informiert, sagte er. Drei Tage, nachdem die US-Umweltbehörden verletzte Grenzwerte gemeldet hätten, habe er sich bereits mit Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) getroffen. Am folgenden Tag sei Kanzlerin Angela Merkel (CDU) telefonisch informiert worden.

Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses zeigten sich nach der knapp zweistündigen Befragung insgesamt nicht überzeugt. "Ich glaube, in weiten Teilen ist er hinter dem zurückgeblieben, was er wirklich weiß", sagte der Vorsitzende Herbert Behrens (Linke). Wenn Winterkorn so wenig gewusst habe, wie er angebe, dann sei er als Vorstandschef "seinen Aufgaben nicht nachgekommen". Neue Erkenntnisse in der Sache habe der Ausschuss nicht gewonnen.

"Die dramatischen Ereignisse rund um den Einsatz verbotener Software von Dieselmotoren haben unser Unternehmen in eine schwere Krise gestürzt", sagte Winterkorn vor den Parlamentariern. "Das endgültige Ausmaß des Schadens ist bis heute nicht vollständig absehbar." Der Skandal führte zu milliardenteuren Rückstellungen, brachte VW im Jahr 2015 einen Rekordverlust, ließ neben Winterkorn zahlreiche weitere Manager zurücktreten und verschärfte den ohnehin hohen Spardruck bei Europas größtem Autohersteller.

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Die Aussagen Winterkorns

Wie vor Gericht können Zeugen unter gewissen Voraussetzungen auch in Untersuchungsausschüssen des Bundestages eine Aussage verweigern. Zwar sind geladene Personen nach dem Untersuchungsausschuss-Gesetz verpflichtet, dort zu erscheinen, dürfen sich aber auf das Auskunftsverweigerungsrecht berufen. In Paragraf 22 ist geregelt, dass Zeugen und ihre nahen Angehörigen nicht auf Fragen antworten müssen, die sie der Gefahr eines "gesetzlich geordneten Verfahrens" aussetzen.

Damit geht die Vorschrift über die entsprechenden Regeln in der Strafprozessordnung hinaus. So darf ein Zeuge vor Gericht und in U-Ausschüssen die Aussage verweigern, wenn die Gefahr besteht, dass er wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt werden könnte. In einem Ausschuss kann ein Zeuge zudem geltend machen, dass er sich womöglich einem Disziplinarverfahren aussetzen müsste.

Bei Bedarf muss der Zeuge vor den Parlamentariern glaubhaft darlegen, worauf sich seine Verweigerung bezieht. Ein umfassendes Schweigerecht hat er nur, wenn nichts übrig bleibt, was er ohne die Gefahr eines "gesetzlich geordneten Verfahrens" gegen ihn aussagen könnte. Personen mit besonderem Vertrauensschutz - wie Geistliche, Anwälte oder Ärzte - müssen meist von Berufs wegen keine Aussage machen.