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Streit um Finanzen Kreis untersagt Gleimhaus-Förderung

Halberstadt will dem Gleimhaus trotz leerer Kassen höhere Zuschüsse zu zahlen. Das sei rechtswidrig, sagt die Kommunalaufsicht.

Von Sabine Scholz 18.02.2016, 12:00

Halberstadt l Das Gleimhaus wird von Land und Stadt finanziert. Um gestiegene Personalkosten abzufedern, hat das Land einen Vertrag mit dem Förderkreis des Gleimhauses geschlossen, der die Einrichtung betreibt. Auch die Stadt war aufgefordert, ihren bisherigen Vertrag mit dem Trägerverein zu überarbeiten und vor allem finanziell aufzustocken. Der Stadtrat folgte diesem Ansinnen im September vergangenen Jahres. Statt 191 000 Euro sollen nun jährlich 278 000 Euro aus der Stadtkasse ans Gleimhaus fließen. Mit steigender Tendenz, denn eine Dynamisierung steht mit im Vertragstext.

Das Ganze sei rechtswidrig, teilte die Kommunalaufsicht des Kreises nach dem Beschluss mit. Die Stadt sei nicht verpflichtet, einen Zuschuss zu zahlen, da es sich um eine „ausdrückliche institutionelle Förderung“ im Interesse des Landes Sachsen-Anhalt handele. Und das Gleimhaus landesübergreifende Forschungspropjekte bearbeite.

Der Förderkreis, an den die Stadt 1995 den Betrieb des Museums übertragen hatte, sei vom Land zwar aufgefordert worden, Drittmittel einzuwerben, von der Stadt sei aber keine Rede gewesen, heißt es in einem Schreiben der Kommunalaufsicht des Kreises an die Stadtverwaltung. Weil die Stadt keinen genehmigten Haushalt besitze, seien Ausgaben für freiwillige Leistungen ohnehin untersagt. Erst recht, wenn sich die Stadt auf längere Zeit zu solchen Zahlungen verpflichte, so die Kreisverwaltung.

Der bis dahin schon bestehende Vertrag mit dem Förderkreis ändere an der Sach- und Rechtslage nichts. Vor allem, weil nun mehr Geld und das ohne Obergrenze gezahlt werden soll, so die Kreismeinung.

Gegen die Beanstandung des Beschlusses hat die Stadtverwaltung Widerspruch eingelegt. „Fristwahrend“, wie Timo Günther den Mitgliedern des Finanzausschusses der Stadt am Dienstagabend mitteilte. Wie der Stadtjustitiar weiterhin sagte, wollte man so verhindern, dass der Beschluss außer Kraft gesetzt werde und keine Zahlungen ans Gleimhaus fließen könnten.

Im Widerspruchsverfahren, zu denen Stellungnahmen beider Seiten gehören, habe die Kommunalaufsicht dann Anfang des Jahres darauf hingewiesen, dass die Verwaltung einen Beschluss des Stadtrates für ihr Handeln benötigte, da es sich um eine „Rechtsstreitigkeit von erheblicher Bedeutung“ handele.

In den Ausführungen Günthers schwang Skepsis mit, ob ein Widerspruch ein Rechtsstreit von erheblicher Bedeutung sei. Aber um keinen formalen Fehler zu machen, bitte die Verwaltung nun den Stadtrat darum, solch einen Beschluss zu fassen. Also ganz offiziell die Verwaltung mit der Führung des Rechtsstreits zu beauftragen.

Widerspruchsführer sei die Stadt, sagte Timo Günther auf einen entsprechende Frage von Jens Müller (SPD). Und er sehe durchaus rechtliche Grundlagen für diesen Widerspruch, antwortete der Abteilungsleiter Recht/Gemeindeangelegenheiten dem Vorsitzenden des Finanzausschusses, Jörg Schubert (CDU).

Bevor die Mitglieder des Finanzausschusses dem Stadtrat einstimmig empfahlen, diesem Beschluss zuzustimmen, gab es noch eine grundsätzlichere Debatte. So sei es schwer zu verstehen, dass das Land bei vielen Dingen eine finanzielle Beteiligung der Stadt erwarte und dies den Entscheidungsträgern gegenüber formuliere, die Kommunalaufsichts-Behörden dann aber solche Beteiligungen rügten, sagte Carsten Nell (Linke).

Wie Jutta Dick (SPD) sagte, stehe Halberstadt mit diesem Problem nicht allein da. Inzwischen habe man auch im Land dieses Missverhältnis erkannt. Immerhin werbe das Land Sachsen-Anhalt mit seinen Kulturgütern und betone deren Bedeutung.

Wenn diese von den Städten finanziert werden, untersage die Kommunalaufsicht dies. Es solle demnächst ein Gespräch zwischen Kultus- und dem für die Kommunalaufsicht zuständigen Innenminister geben, sagte Jutta Dick.