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Briefwahl zum Bürgerentscheid

10.03.2011, 04:29

Zum Bürgerentscheid am 20. März sind in der Landeshauptstadt 198 993 Einwohner stimmberechtigt.

Seit 28. Februar ist die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen möglich. Das kann schriftlich, zum Beispiel unter Verwendung des auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Antrags, per Telefax unter 5 40 28 21 oder per E-Mail unter der Adresse wahlamt@magdeburg.de erfolgen.

Dabei müssen Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift der Wahlberechtigten sowie die gegebenenfalls abweichende Anschrift, an die die Unterlagen versandt werden sollen, angegeben werden.

Außer beim Versand per E-Mail ist der Antrag eigenhändig zu unterschreiben. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.

Selbstverständlich können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen auch persönlich in der Briefwahlstelle, Katzensprung 2, beantragt werden. Öffnungszeiten:

Montags 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, dienstags 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr, mittwochs 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, donnerstags 8 bis 12 und 13 bis 18 Uhr, freitags 8 bis 12,

am 18. März 8 bis 12 und 13 bis 18 Uhr.