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Offizielle Verlautbarung nach Bürgerentscheid / Was wird aus den Plänen zur Suchschachtung / Platten werden geräumt Kuratorium: "Wiederaufbau aktuell von Tagesordnung genommen"

Von Karl-Heinz Kaiser 24.03.2011, 04:32

Eindeutige Worte vom Kuratorium Ulrichskirche zum Ausgang des Bürgerentscheids: Nach dem Votum der Bürgerschaft werde das Vereinsziel von der aktuellen Tagesordnung genommen. Für alle Zeiten aufgeben aber will es auch nicht, sagt es ebenfalls.

Altstadt. Das Kuratorium Ulrichskirche zeigt Flagge: In einer offiziellen Verlautbarung heißt es: Das "Votum der Bürgerschaft (Wahlbeteiligung: 56,3 Prozent, Kontra-Stimmen: 84 049) wird akzeptiert". Der Bürgerverein nehme deshalb "das Vereinsziel Wiederaufbau der Magdeburger Ulrichskirche von seiner aktuellen Tagesordnung".

Allerdings stellte Dr. Matthias Sens, Propst a.D. und stellvertretender Vereinsvorsitzender, in derselben Verlautbarung klar: "Den Grundgedanken, die Magdeburger Ulrichskirche wieder aufzubauen, geben die Vereinsmitglieder nicht auf. Wir werden engagiert dafür arbeiten, dass sich die Sicht der Magdeburger auf das Projekt in den nächsten Jahren ändert."

Aktuelles Hauptanliegen des Bürgervereins jedoch sei ab sofort einerseits die Beförderung der archäologischen Erschließung, heißt es weiter aus dem Gremium. Es gehe zum Beispiel darum, so Ellen Richter, Aufschluss über die vorhandene Unterkirche mit den vermuteten Gewölben und Kellerräumen bis zum Fundament zu bekommen. Hierzu hätte sich das Archäologische Landesamt positiv geäußert. Auch Gegner des Wiederaufbaus hätten an der Freilegung der Fundamente und Grundmauern und an ihrer Einbeziehung in den Platz Interesse erkennen lassen, hieß es weiter.

Eine Vorstufe dafür wären die bereits seit dem Vorjahr angestrebten Suchschachtungen auf einer Fläche von ca. 20 Quadratmetern. Die Kosten (max. 10 000 Euro) will das Kuratorium tragen. Andererseits soll die wissenschaftliche Aufarbeitung der Bedeutung der Ulrichskirche und ihrer Gemeinde für die Rolle Magdeburgs in der Reformation forciert werden.

Kuratoriumsvorsitzender Tobias Köppe hatte kürzlich sein Buch über die Ulrichskirche präsentiert. Weitere Historiker sollen für die Erforschung gewonnen werden. Für diese beiden Hauptanliegen wird das Kuratorium Gelder einwerben, erklärte Köppe.

Allerdings gibt es seitens der Stadtverwaltung derzeit kein grünes Licht für das Ausgrabungsbegehren. Der Beschluss, übrigens durch den Bürgerentscheid aufgehoben, sehe das entgegen anderslautender Äußerungen auch nicht vor, erklärte Oberbürgermeister Lutz Trümper.

Auch sollte nie das Kuratorium, sondern, nach positiv verlaufender Prüfung, das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie als Akteur fungieren. Die Stadt könne die Kosten dafür, die in die Millionen gehen könnten, nicht tragen, sagte er.

Zum Thema Suchschachtungen sagte Trümper: Die Untere Denkmalbehörde habe zwar zunächst die Schachtungen genehmigt, dann aber die Entscheidung zurückgenommen. Das Kuratorium hat Widerspruch eingelegt. Vom Liegenschaftsamt aber wurde keine Genehmigung erteilt, sagte er.

Er bleibe bei der Entscheidung. Schachtungen hätten keinen Sinn, man wisse, was sich dort befinde. Auch wären die teuren Ausgrabungen nur zweckmäßig, wenn man etwas bauen wollte. Aber das sei ja nicht der Fall.

Es gibt allerdings Vorstellungen, analog zur Bastion Cleve, aber in kleinerem Rahmen, die Kirchenrelikte zu präsentieren und sie als Gedenkstätte begehbar zu machen. Das Kuratorium Ulrichskirche setzt gern seine ganze Kraft dafür ein, Ausgrabungen zu ermöglichen, sagte Vorstandsvorsitzender Köppe. "Dieses Projekt stand bereits auf unserer Agenda und ist ganz offensichtlich ein gemeinsamer Nenner, auf den sich Gegner wie Befürworter zum Vorteil der Stadt einigen können." Er hoffe, dass Stadtrat und Stadtverwaltung die archäologischen Arbeiten zu gegebener Zeit ermöglichen und sich inhaltlich in die Gestaltungsfragen zur neuen Gedenkstätte einbringen, sagte Köppe.

Mit dem offiziell geäußerten Vorsatz, die Bürgermeinung "in den nächsten Jahren" für ihre Pläne zu kippen, sieht sich das Kuratorium nicht außerhalb der demokratischen Spielregeln, wie ihm vorgeworfen wurde. Die Gemeindeordnung bescheinigt einem Bürgerentscheid zwar hohe Rechtskraft. Er darf innerhalb eines Jahres nur durch einen (erneuten) Bürgerentscheid geändert werden, heißt es darin. Auch der Stadtrat dürfte erst in einem Jahr eine Änderung herbeiführen. Das heißt jedoch im Umkehrschluss – es ist möglich und erlaubt. Ob eine derart kurze Frist sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.

Auf dem Ulrichplatz werden jetzt von der Stadt. Fristen gesetzt: Bis zum 31. März müsse das Kuratorium die Markierung der Kirchenumrisse entfernen sowie den Info-Container abbauen. So lautet der Vertrag, sagte OB Trümper.