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Tropfen auf den heißen Stein: Stadt kann 70000 Euro Fördermittel im Jahr vergeben / Höchstgrenze pro Projekt liegt bei 10000 Euro Denkmalschutz – Vom Scheintod zur "unzumutbaren Unwirtschaftlichkeit"

26.04.2011, 04:36

Der Kristallpalast ist in der vergangenen Woche ein weiteres Stück zusammengefallen. Teilweise stehen nur noch die Grundmauern des einstigen Schmuckstücks. Der Denkmalschutz steht dennoch dem endgültigen Abriss im Weg. Wie stark muss ein Baudenkmal zusammenfallen, bis es aufgegeben werden darf? Stadtplanungschef Heinz-Joachim Olbricht sagt: Der Schutz kann nur auf Antrag durch einen formellen Verwaltungsakt aufgehoben werden.

Magdeburg. Unter großem Getöse ist in der vergangenen Woche das Dach des Kristallpalastes eingestürzt. Teilweise stehen nur noch die Seitenwände des einstigen Schmuckstücks. Ist damit das Schicksal des Baudenkmals endgültig besiegelt? Wie lange muss die Ruine noch ihr Dasein fristen, bis der Abrissbagger dem jahrzehntelangen Trauerspiel ein Ende setzen darf?

Vielzahl von Kriterien werden geprüft

Stadtplanungsamtsleiter und damit Chef der Unteren Denkmalschutzbehörde Heinz-Joachim Olbricht erklärt: "Ein Baudenkmal wird nicht aufgegeben. Es sei denn, es ist wirklich kaum noch etwas davon als solches zu erkennen und es wäre sinnlos, es weiter zu führen."

Eine Abrissgenehmigung könne aber durch einen formellen Verwaltungsakt erteilt werden. Der werde aber nur auf Antrag des Eigentümers vorgenommen. Es gebe eine Vielzahl von Prüfkriterien, die erfüllt sein müssten, damit ein Baudenkmal abgerissen werden kann. Eines davon ist die "unzumutbare Unwirtschaftlichkeit". Diese müsse dann aber auch tatsächlich nachgewiesen werden.

Ein Beispiel ist der "Lange Heinrich". Der durfte nach Prüfung durch die Obere Denkmalschutzbehörde am Ende dann doch abgerissen werden.

Die Sanierung und Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht des ehemaligen Industrieschlotes hätte dem Eigentümer eine unzumutbare Last auferlegt. "Wir als Untere Denkmalschutzbehörde werden dazu aber nur gehört. Die Entscheidung trifft am Ende aber immer die obere Denkmalschutzbehörde", erklärt Olbricht.

Auch beim ehemaligen Krankenhauskomplex Kahlenbergstift hat die Behörde so wegen "wirtschaftlicher Unzumutbarkeit" bereits 2006 eine Abrissgenehmigung erteilt.

<6>"Natürlich mit der Maßgabe, wichtige Teile oder Relikte des Baudenkmals zu sichern und eine Fotodokumentation anzufertigen. Auch zeichnerisch muss alles dokumentiert werden", erklärt der Denkmalschützer.

Dass erst jetzt die Abrissbagger nach dem schweren Brand Anfang März anrückten, sei eine Sache des Investors und nicht der genehmigenden Behörde gewesen.

Dass es auch Baudenkmäler gibt, die aufgrund ihres Zustandes kaum Hoffnung auf eine neue Zukunft haben, weiß auch Heinz-Joachim Olbricht.

Das ist auch bei der alten Hafenmühle in der Hafenstraße 10 so. Nach dem schweren Brand im vergangenen Jahr scheint auch dieses Gebäude dem schleichenden "Denkmaltod" zum Opfer gefallen zu sein. Doch nach Angaben von Olbricht scheint sich dort zumindest städteplanerisch eine Lösung abzuzeichnen.

Die Hafenstraße ist Bestandteil des städtebaulichen Entwicklungsgebietes. Und die Stadt will nach Erklärung des Stadtplanungsamtsleiters von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen und das Gebäude kaufen. Es soll abgerissen werden, weil eine neue Nutzung und ein Wiederaufbau unmöglich bzw. nicht finanzierbar sei.

"Auch für die öffentliche Hand gilt beim Abrissantrag der Tatbestand der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit, wobei hier die Kriterien besonders kritisch geprüft werden", erklärt er. In diesem Fall würde das öffentliche Interesse zur Beseitigung der Ruine dem unwirtschaftlichen Erhalt der ehemaligen Hafenmühle gegenüberstehen. Das Verfahren läuft.

Immerhin. Denn seit mehr als 20 Jahren herrscht am Kristallpalast Stillstand. Die Erbengemeinschaft regt sich nicht. "Wir haben schon mehrfach die Eigentümer aufgefordert, sich um ihr Kulturdenkmal zu kümmern", erklärt Olbricht. Doch passiert sei bisher nichts. "Wir müssten eine ganz Schar von Rechtsanwälten einstellen, um etwas zu bewirken. Dazu kommt, dass solche Prozesse sehr lange dauern", meint der Denkmalschützer. Die Zwangsmittel seien begrenzt.

Maximal 10000 Euro Förderung pro Objekt

Die Fördermittel erst recht. Ganze 70000 Euro stellt die Stadt Investoren als finanzielle Hilfe für die Sanierung von Denkmälern zur Verfügung – maximal 10 000 Euro pro Objekt.

Das reicht hinten und vorne nicht, weiß auch der Stadtplanungsamtschef. Doch immer hin sei es besser als gar nichts. Und: Im vergangenen Jahr hat die Stadt 52 Millionen Euro steuerliche Begünstigung für Baudenkmäler bestätigt.

Die Denkmalpflege müsse eben mit den Gegebenheiten leben und auch viele Kompromisse eingehen. Zum Beispiel bei der Villa Budenberg: Diese könnte nach Meinung Olbrichts wieder aufgebaut werden, auch wenn die Chancen sehr gering seien. "Es war mal im Gespräch, dass auch die Nebengebäude nicht abgerissen werden dürften. Das stimmt so nicht. Wir gehen eine Menge Kompromisse ein, um eine Nachnutzung für die Denkmäler zu ermöglichen. Die beste Garantie für deren Erhalt ist eine Nachnutzung", erklärt er.

So würde die Untere Denkmalschutzbehörde für die sogenannte Mäuseburg am Westufer der Elbe (Prester) auch Nebengebäude zum Beispiel für Wirtschaftsräume genehmigen, nur um die Möglichkeiten der Nutzung zu erweitern.

Denn die Alternative heißt an dieser Stelle nur Abriss für Weideland.