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  5. Kürzere Wege für Grundschüler, neue Regelungen für Fahrkosten

Entwurf wird in den Ausschüssen besprochen / Stadtrat soll im Juni beschließen / Satzung ab neuem Schuljahr gültig Kürzere Wege für Grundschüler, neue Regelungen für Fahrkosten

Von Birgit Ahlert 11.05.2011, 10:10

Für das neue Schuljahr ändern sich die Bestimmungen zur Schülerbeförderung. Das betrifft u.a. die Vorgaben für die Schulwegzeiten sowie die Möglichkeiten der Fahrgeldrückerstattung.

Magdeburg. Mit der 13. Änderung des Schulgesetzes für Sachsen-Anhalt verbunden sind Änderungen zur Schülerbeförderung. Diese wurden aufgenommen in die Neufassung der Satzung, die für Magdeburg gilt. Der Entwurf steht jetzt in den Ausschüssen zur Diskussion, bevor der Stadtrat entscheidet.

Vieles ist detaillierter beschrieben in der neuen Satzung im Vergleich zur vorigen (von 2009). Einige Regelungen werden bisher ,im Ermessen’ entschieden, erklärt Romy Andrae von der Stadtverwaltung, Teamleiterin Schüler-Eltern-Angelegenheiten. Deshalb habe man sich jetzt um eine möglichst umfängliche, genaue Regelung bemüht und dafür die Satzungen anderer Städte und Gemeinden herangezogen.

Neu aufgenommen wurde beispielsweise der Passus, dass der Träger (also die Stadt) die Kosten nicht übernimmt, wenn ein Schüler ohne gültigen Fahrausweis unterwegs ist. Ebenso die Frage nach der Aufsichtspflicht. Die haben die Sorgeberechtigten, und auch das ist nun explizit in die Satzung aufgenommen worden.

Insgesamt wurde jedoch darauf geachtet, die Regelungen sowohl für die Eltern als auch für die Verwaltung zu vereinfachen. Beispielsweise muss nun nicht mehr grundsätzlich jeder Schulmonat abgerechnet werden, auch Jahreskarten sind möglich. Hintergrund: Nicht jedes Schuljahr hat gleich viele Monate. In der bisherigen Regelung ist die Anzahl auf 10 bezahlte Monatskarten begrenzt, manche Schuljahre sind jedoch länger.

Geändert hat sich der Mindestweg für den Anspruch auf Kostenerstattung für Kinder der Klassenstufe 5 und 6. Bisher betrug dieser für sie 2 Kilometer zwischen Zuhause und Schule, mit der Neuregelung sind es 2,5 km. Das sei dem Schulsystem angepasst, heißt es, da die Schüler mittlerweile nach der 4. Klasse grundsätzlich die Schule wechseln. Zuvor unterschied sich das wegen der Förderstufe an Sekundarschulen. Dann musste zum siebenten Schuljahr ein neuer Antrag gestellt werden, erklärt Romy Andrae, dieser entfällt jetzt. Andererseits spart die Stadt: Durch die erweiterte Mindestentfernung wird eine Kostenreduzierung von 50 000 Euro erwartet.

In diesem Zusammenhang zu sehen ist sicherlich auch die veränderte An- und Abfahrtszeitbegrenzung. Gilt bisher, dass die Wegezeiten 90 Minuten insgesamt nicht überschreiten dürfen, gilt für Grundschüler künftig eine Begrenzung auf insgesamt 60 Minuten (Geh-, Warte-, Fahrzeit).

Neu ist die Regelung für Schüler, deren nächstgelegene Schule außerhalb von Magdeburg ist und die als Unterkunft ein Schülerwohnheim in der Stadt nutzen. Auch für sie kann eine Kostenrückerstattung beantragt werden, erklärt Romy Andrae. "Das gab es vorher nicht."

Das neue Landesschulgesetz hebt übrigens den bisherigen Status der Freien Waldorfschule als "Ersatzschule von besonderer pädagogischer Bedeutung" auf. Damit entfällt der Beförderungsanspruch für die Schüler. In der Landeshauptstadt jedoch gibt es eine Sonderregelung: Schulen in freier Trägerschaft, also auch Waldorf, gelten als nächst gelegene Schule und werden bei der Schülerbeförderung gleichwertig behandelt.

Bereits mit dem vorigen Schulgesetz (12. Fassung) wurde eine Kostenerstattung ab der 11. Schulklasse bzw. für Berufsschüler mit einer Eigenbeteiligung von 100 Euro pro Jahr eingeführt. Diese Regelung soll auch mit der neuen Satzung bestehen bleiben.

Für das Schuljahr 2009/10 würden 1146 Schüler/-innen auf diese Weise finanziell entlastet werden, heißt es in der Stellungnahme der Verwaltung zum Satzungsentwurf.

In Ausnahmefällen übernimmt die Stadt die Kosten für den Transport mit dem eigenen Pkw. Dies gilt jedoch nur für Schüler, die laut ärztlichem Attest nicht die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können (bei geistiger/körperlicher Behinderung). Bisher ist eine Rückerstattung in Höhe von 0,13 Euro pro Kilometer möglich, künftig soll es 0,20 Euro pro km geben. In der Begründung werden die steigenden Benzinkosten genannt. Anerkannt wird auch hier ausschließlich der direkte Weg zur nächst gelegenen Bildungseinrichtung.

Stadtrat entscheidet

Die neue Satzung soll mit Beginn des Schuljahres 2011/12 in Kraft treten.

Zuvor wird sie Thema sein in den Ausschüssen für Bildung, Schule und Sport (17. Mai), für kommunale Rechts- und Bürgerangelegenheiten (9. Juni), im Finanz- und Grundstücksausschuss (22. Juni). Der Stadtrat entscheidet am 23. Juni. Die Beratungen sind öffentlich.