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Auftakt des zweiten Prozesses gegen mutmaßlich rechte Schläger, die einen Studenten aus Ecuador schwer verletzt haben sollen Ecuador-Prozess: Angeklagte schweigen zu Vorwürfen

31.05.2011, 04:34

Magdeburg. Im Amtsgericht Magdeburg hat gestern Morgen der zweite Prozess gegen zwei Männer begonnen, die am 18. Dezember vergangenen Jahres gemeinsam mit zwei weiteren Männern einen aus Ecuador stammenden Studenten der Universität Magdeburg angegriffen und schwer verletzt haben sollen. Auf der Anklagebank nahmen dieses Mal Steven G. (19) und Olaf K. (48) Platz. Die beiden waren vor Prozessbeginn Anfang März untergetaucht und wurden Mitte April von der Polizei bei der Schwester von Steven G. in Chemnitz aufgegriffen.

Jugendrichterin Silvana Eichelbaum hatte den Prozess deshalb abgetrennt und außerdem mit Blick auf den bereits einschlägig wegen Körperverletzung vorbestraften Steven G. ein Jugendschöffengericht einberufen. Bei der Verhängung einer Jugendstrafe ist es nicht eingeschränkt und kann bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe verhängen. Wird wie im Fall von Olaf K. das allgemeine Strafrecht angewendet, kann das Jugendschöffengericht bis zu vier Jahre Freiheitsstrafe verhängen.

Den Angeklagten wird vorgeworfen, am frühen Morgen des 18. Dezember an der Haltestelle Kastanienstraße drei Studierende der Otto-von-Guericke-Universität angegriffen zu haben. Sie sollen den aus Ecuador stammenden José Luis C. zu Boden geschlagen und mit Springerstiefeln mehrfach gegen seinen Kopf, Arme und Rücken getreten haben, wobei sie "Scheiß Ausländer!" gerufen haben sollen. Bei dem Versuch, ihrem Freund zu helfen, wurden auch die 25- und die 29-jährigen Frauen zu Boden gestoßen, getreten und beleidigt. Erst als sich der 24-Jährige nicht mehr bewegte, sollen die Angreifer von ihm abgelassen und der 25-Jährigen im Weggehen noch die Handtasche entrissen haben. José Luis C. wurde mit Schädelhirntrauma und Nasenbeinbruch ins Krankenhaus eingeliefert, die Frauen erlitten Schürfwunden und Prellungen.

Die beiden Angeklagten wollten sich wie schon im ersten Prozess, bei dem sie als Zeugen geladen waren, nicht zu den Vorwürfen äußern, erzählten und lachten aber mehrfach miteinander, während Anwälte und Richter gemeinsam mit der als Zeugin geladenen 25-jährigen überfallenen Studentin Skizzen des Tatorts und Bilder der Kleidung der Angeklagten durchsahen. Der nächste Verhandlungstag ist für den 14. Juni 9 Uhr angesetzt, das Urteil wird einen Monat später erwartet.

Manuel W. und Ralf S., die Kumpane von G. und K., wurden bereits Anfang Mai zu zwei Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung bzw. 18 Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung sowie 1000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Das Gericht hatte ihre Tat als eindeutig fremdenfeindlich motiviert eingeschätzt.