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Bewährungsstrafe für Fahrer nach Unfalltod eines Zwölfjährigen

27.08.2013, 14:38

Magdeburg - Wegen des Unfalltods eines Zwölfjährigen hat das Landgericht Magdeburg einen 42-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Das Gericht sprach ihn am Dienstag der fahrlässigen Tötung, der Körperverletzung in drei Fällen sowie der vorsätzlichen Straßenverkehrsgefährdung schuldig, wie ein Gerichtssprecher sagte. Das Urteil laute auf zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Bewährungszeitraum betrage zwei Jahre, die Bewährungsauflage sei auf 2500 Euro festgelegt. Der Angeklagte soll im April 2011 mit seinem Auto auf der B6n bei Nachterstedt deutlich zu schnell unterwegs gewesen sein. Dort stieß sein Wagen mit einem Transporter zusammen. Darin starb der Junge, weitere Kinder wurden verletzt.

Der Fall war bereits vor dem Amtsgericht Aschersleben verhandelt worden. Damals war der Autofahrer ebenfalls wegen fahrlässiger Tötung und Straßenverkehrsgefährdung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist von 14 Monaten angeordnet. Gegen das Urteil des Amtsgerichts hatten sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte Berufung eingelegt.