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Gericht setzt Frist im Streit um Krankenhausinvestitionen

12.01.2014, 09:04

Magdeburg - Im Streit zwischen Landesrechnungshof und Landesregierung um die Prüfung der Krankenhausinvestitionen kann die Landesregierung nun ihre Position darlegen. Das Verwaltungsgericht in Magdeburg habe dem Sozialministerium und der Staatskanzlei dafür eine Frist bis Ende März gesetzt, teilte der Landesrechnungshof mit. Die Prüfer hatten erstmals in Sachsen-Anhalt Klage gegen die Regierung eingereicht, weil sie keinen vollständigen Einblick erhielten.

Hintergrund ist ein gesondertes Krankenhausinvestitionsprogramm für die östlichen Bundesländer. Zwischen 1995 und 2014 fließen rund 550 Millionen Euro aus Patientenbeiträge auf ein Konto außerhalb des Landeshaushaltes. Über die Verwendung des Geldes auf dem Sonderkonto entscheidet eine Kommission von Land, Krankenhausgesellschaft und Krankenkassen. Der Rechnungshof will die Verwendung dieser Mittel unter die Lupe nehmen.