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Bewährung für Fahrer nach tödlichem Unfall an Stauende

21.01.2014, 14:31

Dessau-Roßlau - Ein Sportwagen-Fahrer, der im Mai 2012 auf der A9 (Berlin-München) bei Dessau-Roßlau einen Unfall mit zwei Toten und sechs Verletzten verursacht hat, muss nicht ins Gefängnis. Ein Sprecher des Amtsgerichts bestätigte am Dienstag einen Bericht der "Bild"-Zeitung. Demnach wurde gegen den Mann wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung ein Strafbefehl mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr erlassen. Zudem muss er insgesamt 40 000 Euro an 20 gemeinnützige Einrichtungen zahlen.

Der damals 57 Jahre alte Mann war mit seinem Wagen laut Polizei in ein Stauende gefahren. Dabei starben zwei Insassen eines Kleinwagens aus Brandenburg. Zwei weitere Insassen wurden schwer verletzt, ebenso zwei Menschen in einem weiteren Auto. Ein Tempolimit gab es nach damaligen Angaben in dem dreispurigen Autobahnabschnitt nicht.

Dem Strafbefehl gegen den Mann, der vom 5. Dezember 2013 datiere, sei ein Gespräch zwischen den Beteiligten des Verfahrens vorausgegangen, sagte der Gerichtssprecher. Bei Fahrlässigkeit und wenn es sich nicht um einen Wiederholungstäter handele, seien laut Gesetz Bewährungs- und Geldstrafen möglich. Der Strafbefehl sei rechtskräftig.