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Schlechte Zahlungsmoral nach Nächten im Polizeigewahrsam

09.02.2014, 09:11

Magdeburg - Stellt die Polizei jemandem einen Aufenthalt im Gewahrsam in Rechnung, sieht sie in der geringeren Zahl der Fälle tatsächlich das Geld. "Die Zahlungsmoral ist aus den Erfahrungen der zurückliegenden Jahre als schlecht zu bewerten", teilte das Innenministerium auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa in Magdeburg mit. "Die Kostenschuldner sind in der Regel mittellos oder verfügen über kein pfändbares Einkommen." Durchschnittlich liege ein Gebührenbescheid bei 290 Euro. Etwa 20 Prozent zahlten den Betrag umgehend, weitere 20 Prozent nutzen die Möglichkeit von Ratenzahlungen.

2013 seien in der Polizeiverwaltung 119 Fälle bekanntgeworden, in denen Betroffene ihre Unterbringung im Polizeigewahrsam zahlen sollten. Die Gesamtzahl der Freiheitsentziehungen lag laut Innenministerium 2013 bei 1604. Der überwiegende Teil betrifft Fälle, in denen ein Haftbefehl vorliegt.

Menschen können in Gewahrsam genommen werden, um einen Platzverweis durchzusetzen und um eine unmittelbar bevorstehende Straftat zu verhindern. Auch alkoholisierte oder anderweitig hilflose Menschen können zum Schutz von Leib und Leben in Gewahrsam genommen werden.