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Oury Jalloh kein Fall für Generalbundesanwalt

17.02.2014, 16:44

Magdeburg - Der Generalbundesanwalt wird sich nicht mit Mordvorwürfen im Zusammenhang mit dem Fall des in einer Dessauer Polizeizelle gestorbenen Asylbewerbers Oury Jalloh befassen. Eine Strafanzeige der "Initiative in Gedenken an Oury Jalloh" sei an die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau abgegeben worden, teilte ein Behördensprecher am Montag in Karlsruhe mit. Aus den bislang vorliegenden Erkenntnissen ergäben sich nicht die nötigen Anhaltspunkte für ein vorsätzliches Tötungsdelikt. Deshalb sei es dem Generalbundesanwalt aus rechtlichen Gründen verwehrt, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.

Ein neues Gutachten hatte aus Sicht der Initiative ergeben, dass sich der gefesselte Jalloh nicht selbst angezündet haben kann. Sie erstattete Strafanzeige in Karlsruhe wegen Totschlags oder Mordes gegen unbekannte Polizeibeamte. Zwei lange Prozesse in Dessau und Magdeburg hatten die Geschehnisse nicht aufklären können.