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Oktober 1947: Zug 6 fährt auf stehenden Kreisbahn-Güterwagen auf Verletzte bei Unfall in Stresow

18.02.2014, 15:08

Stresow l Ein Kreisbahn-Verkehrsunfall ereignete sich am 7. Oktober 1947 um 18.28 Uhr in Stresow. Zug 6 kam aus Burg und hatte an diesem Tag, planmäßige Einfahrt um 18.25 Uhr, zirka 20 Minuten Verspätung. Durch die Dunkelheit beeindruckt, war der Lokführer mit unvorschriftsmäßiger Geschwindigkeit in den Bahnhof Stresow eingefahren.

Die Weiche 5 war auf "Ablenkung" gestellt. Dies bemerkte der Lokführer sofort. Laut Protokoll der Betriebsleitung der Kleinbahn Burg zog der Lokführer die Bremse, die schon angelegt war, fest und gab das Notsignal. Im Ermittlungsbericht der Schutzpolizei, Außenstelle Möser, stand am 8. Oktober 1947: "Die Lok fuhr in ein Ausweichgleis und auf einen abgestellten, offenen Kreisbahn-Güterwagen, der ca. 30 Meter aus seiner ruhenden Stellung auf dem Gleis vorgestoßen wurde."

Auf dem Güterwagen befanden sich mehrere Kartoffelstoppler, die in Richtung Burg fahren wollten. Von ihnen wurden mehrere Personen verletzt. Eine Stresower Schülerin, die auf der Verladerampe mit ihren Beinen baumelnd auf der Kreisbahnstrecke saß und auf ihre Mutter wartete, wurde durch die vorüberfahrende Lok erfasst und von ihrem Sitz heruntergerissen. Angestellte der Kreisbahn zogen sie erst unter dem nächsten Güterwagen verletzt hervor. Sie kam ins Krankenhaus.

Die "zeugenschaftliche Vernehmung" eines Grabower Schneidermeisters bestätigte später, so ein Oberwachtmeister der Schutzpolizei, dass das Bahngelände "schon von jeher ein Tummelplatz der Kinder aus Stresow gewesen ist". Es wurde dort schon öfter großer Unfug verübt. So wurden Kleinbahnloren bis zum Ziegelsdorfer Berg hinaufgeschoben. Die Kinder ließen sich dann gröhlend die abschüssige Strecke hinunter fahren.

Einwandfrei wurde damals bezeugt, dass zum Beispiel von Unbefugten eine Weichenverstellung vorgenommen wurde. Dem jugendlichen Täter wurde auf frischer Tat der Weichenschlüssel abgenommen. Das Schienenpaar wurde in den alten Stand zurück versetzt. Die Ermittlungen erweckten nicht den Eindruck, dass es sich um ein grob fahrlässiges Verschulden des Bahnpersonals gehandelt habe. Der Oberwachtmeister hatte "den Eindruck, dass Unbefugte mit in den Kreis der Täter zu ziehen sind. Trotz eifrigster Nachforschung habe ich nicht den mutmaßlichen Täter im Kreise der Kinder feststellen können".