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Mann erhält neue Prothese ohne Prüfung der Krankenkasse

04.03.2014, 12:52

Dessau-Roßlau/Halle - Ein Mann in Sachsen-Anhalt hat zu Recht ohne vorangegangene Prüfung durch seine Krankenkasse eine neue Kniegelenk-Prothese erhalten. Das entschied das Sozialgericht Dessau-Roßlau und verwies darauf, dass die Kasse den Antrag des Patienten weder innerhalb von drei Wochen bearbeitet noch Gründe für die Überschreitung dieser Frist genannt habe. Damit gelte die beantragte Neuversorgung nach dem Sozialgesetzbuch als genehmigt, teilte das Landessozialgericht in Halle am Dienstag mit. Das Urteil erging bereits am 18. Dezember vergangenen Jahres (Az S 21 KR 282/13). Es ist noch nicht rechtskräftig.