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Bei Festnahme angeschossener Mann erhält Schmerzensgeld

04.04.2014, 13:01

Magdeburg - Ein bei seiner Festnahme versehentlich angeschossener mutmaßlicher Einbrecher aus Dessau-Roßlau erhält 30 000 Euro Schmerzensgeld vom Land. In einem am Landgericht Magdeburg am Freitag geschlossenen Vergleich verständigten sich beide Seiten auch auf die Übernahme von Zahnbehandlungskosten bis zu 12 000 Euro, teilte das Gericht mit. Die Einigung ist noch nicht rechtskräftig und kann vom Land binnen drei Wochen widerrufen werden.

Vor vier Jahren hatte ein mobiles Einsatzkommando den inzwischen 29 Jahre alten Mann und weitere Verdächtige nach einem Einbruch in einen Baumarkt in Dessau-Roßlau gestoppt. Als der Mann bei seiner Festnahme versuchte zu fliehen, löste sich ein Schuss aus einer Polizeiwaffe und traf den Verdächtigen am Hals. Er wurde in ein künstliches Koma versetzt und musste sich aufwendigen Zahnbehandlungen unterziehen. Nach den Ermittlungen hatte der Beamte nicht vorsätzlich geschossen.

Der verletzte Mann erhielt erst nach einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht Prozesskostenhilfe, um auf Schmerzensgeld klagen zu können. Das Land hatte sich zunächst damit verteidigt, dass den Beamten kein Verschulden treffe, weil er nicht fahrlässig gehandelt habe. Das Landgericht und das Oberlandesgericht hatten eine Prozesskostenhilfe wegen mangelnder Erfolgsaussichten verweigert.