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Urteil wegen versteckter Urnen wird voraussichtlich rechtskräftig

15.04.2014, 12:42

Sangerhausen - Das Urteil gegen einen Bestatter, der Urnen versteckte, wird voraussichtlich Bestand haben. Auch die Staatsanwaltschaft werde keine Rechtsmittel gegen die Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung einlegen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Halle, Andreas Schieweck, am Dienstag. Das Amtsgericht Sangerhausen hatte den 56-jährigen Bestatter am vergangenen Mittwoch wegen Betrugs verurteilt, weil er für Seebestattungen kassiert, diese aber nicht ausgeführt hatte.

Der Bestatter, der mittlerweile in Thüringen lebt, hatte 67 Urnen in einem leerstehenden Haus in Stolberg versteckt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der geständige Mann in mindestens 29 Fällen betrügerisch handelte. Die Verteidigung hatte das Urteil kurz nach der Verkündung akzeptiert. Beide Parteien haben laut Gesetz eine Woche Zeit, Rechtsmittel einzulegen.