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Ärztekammer fordert gesetzliche Regeln für Patientenverlegungen

26.04.2014, 13:52

Dessau-Roßlau - Die Ärztekammer Sachsen-Anhalts hat sich für eine Regelung des sogenannten Interhospitaltransfers im Rettungsdienstgesetz ausgesprochen. Dabei geht es um die Verlegung von Patienten von einer Klinik in eine andere. "Derzeit muss ein Krankenhaus, das einen Patienten per Intensivtransportwagen in eine höherwertige Klinik verlegen will, den Transport inklusive der notwendigen Begleitung durch einen Arzt selbst bezahlen", sagte Kammerpräsidentin Simone Heinemann-Meerz am Samstag am Rande der Frühjahrsversammlung der Kammer in Dessau-Roßlau der Nachrichtenagentur dpa.

Vor allem kleinere Krankenhäuser kämen dadurch schnell an die Grenzen ihrer finanziellen Belastbarkeit. Werde aber eine notwendige Verlegung aus diesem Grund unterlassen, sei damit dem Patienten nicht gedient. "Das Innenministerium, das für das Rettungsdienstgesetz zuständig ist, und das Sozialministerium kennen die Problematik, aber sie schieben sich diese Frage gegenseitig zu", beklagte Heinemann-Meerz.

Die Ärztekammer diskutierte auch über Versorgungsengpässe bei Impfstoffen und anderen Medikamenten. Betroffen seien auch Arzneimittel für Krebskranke, bestimmte Antibiotika sowie Hormonpflaster, die nicht lieferbar seien, obwohl es sich um unverzichtbare Medikamente handele, sagte die Kammerpräsidentin.