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BGH verhandelt erneut über Feuertod von Oury Jalloh

05.06.2014, 10:34

Karlsruhe - Der Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Zelle des Polizeireviers Dessau beschäftigt erneut den Bundesgerichtshof (BGH): Das Gericht hat für den 28. August eine Verhandlung zu dem Fall anberaumt. Überprüft werden soll die Verurteilung eines damals diensthabenden Polizeibeamten. Der aus Sierra-Leone stammende Jalloh war 2005 ums Leben gekommen.

Das ist bereits das zweite Mal, dass der BGH mit den Todesumständen von Jalloh befasst ist. Der Mann hatte nach Auffassung des Landgerichtes Magdeburg an Händen und Füßen gefesselt mit einem Feuerzeug eine Matratze in der Zelle in Brand gesetzt.

Das Landgericht hatte einen ehemaligen Dienstgruppenleiter 2012 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10 800 Euro verurteilt. Er hätte für eine ständige Überwachung der Zelle sorgen müssen. Gegen das Urteil haben der Polizeibeamte, die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger Revision eingelegt.

In einem ersten Verfahren war der Angeklagte 2008 freigesprochen worden. Der BGH hatte das Urteil 2010 aufgehoben, der Prozess wurde vor dem Landgericht Magdeburg neu aufgerollt.