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Mediengestalter darf im Internet nicht im Namen der Stadt agieren

16.07.2014, 09:33

Magdeburg - Ein Mediengestalter darf auf Twitter und Facebook nicht weiter den Anschein erwecken, offizielle Informationen des Magdeburger Ordnungsamtes zu verbreiten. Er müsse klarstellen, dass er kein Vertreter der Stadt ist, urteilte das Landgericht Magdeburg am Mittwoch. Es gab damit einem Eilantrag der Stadt nach. Wenn der 29-Jährige weiter im Namen der Kommune agiert, drohen ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder sechs Monate Haft. Der Mann hatte angegeben, die Seiten aus Schabernack betrieben zu haben. Ganz löschen muss er die Seiten aber nicht.