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Vor Abschiebung des Flüchtlings vom Oranienplatz noch Gerichtstermin

04.08.2014, 15:25

Berlin - Die geplante Abschiebung des Flüchtlings vom Berliner Oranienplatz nach Italien ist noch nicht rechtskräftig. Sein Berliner Anwalt hatte Beschwerde gegen den Abschiebe-Haftbefehl aus Sachsen-Anhalt eingelegt. Darüber werde das Landgericht Magdeburg entscheiden, bestätigte Sprecher Christian Löffler am Montag der Nachrichtenagentur dpa. Da die Beschwerde vor dem Amtsgericht Haldensleben noch nicht in Magdeburg vorliege, gebe es auch noch keinen Termin für die Gerichtsverhandlung, sagte der Sprecher. Der Afrikaner sitzt im Berliner Abschiebegewahrsam Grünau, da Sachsen-Anhalt über keine geeigneten Hafteinrichtungen verfügt.

Der Mann aus Mali hatte ein Asylverfahren in Sachsen-Anhalt beantragt und sich dann vor eineinhalb Jahren den Protesten auf dem Oranienplatz angeschlossen. Sein Asylverfahren war abgelehnt worden, bevor der Berliner Senat Mitte März die Einigung mit den Flüchtlingen vom Oranienplatz schloss. Deshalb fällt er nach Angaben der Innenverwaltung nicht unter den vom Senat zugesagten Abschiebeschutz, solange sein Einzelfall in Berlin geprüft wird.