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Steuerbetrüger wollen zunehmend reinen Tisch machen

15.08.2014, 12:44

Magdeburg - Vor dem Inkrafttreten schärferer Regeln Anfang kommenden Jahres legen immer mehr Steuerbetrüger ihr ins Ausland gebrachte Schwarzgeld offen. In Sachsen-Anhalt wurden im ersten Halbjahr 48 Selbstanzeigen im Zusammenhang mit ausländischen Banken gestellt, wie das Finanzministerium in Magdeburg mitteilte. Zum Vergleich: Im ersten Halbjahr 2013 gab es 16 solcher Selbstanzeigen, im gesamten Jahr 2013 waren es 33. Allein durch die Fälle in diesem Jahr erwartet das Ministerium 551 000 Euro Steuer-Mehreinnahmen.

Auch bundesweit hat sich die Zahl strafbefreiender Selbstanzeigen im ersten Halbjahr dieses Jahres gegenüber dem Vorjahreszeitraum mehr als verdoppelt. Nach einer dpa-Umfrage meldeten sich bis Ende Juni rund 22 500 Schwarzgeld-Besitzer beim Fiskus in der Hoffnung, noch ohne die erhöhten Zuschläge straffrei davon zu kommen. Die Länderkassen verbuchten dadurch allein in den ersten sechs Monaten schätzungsweise bis zu einer halben Milliarde Euro an Mehreinnahmen.

Hintergrund sind vor allem die strengeren Vorgaben, die ab 2015 für eine strafbefreiende Selbstanzeige gelten. Hinzu kommt, dass auch die Schweizer Banken ihre Praxis ändern und auf Offenlegung dringen. Daher zeichnet sich für 2014 ein Rekordjahr bei Selbstanzeigen ab. Hinzu kommen die sogenannten CD-Käufe und bekanntgewordene prominente Steuerbetrugsfälle. Einige Länder schließen den Ankauf weiterer Daten nicht aus, solange der automatisierte Datenaustausch in Steuerfragen zwischen den Staaten noch nicht umgesetzt ist.

Für geständige Steuerbetrüger wird es ab Januar 2015 deutlich teurer, mit einer Selbstanzeige straffrei davonzukommen. Zum 1. Januar 2015 sinkt die Grenze, bis zu der Steuerhinterziehung ohne Zuschlag bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, von 50 000 auf 25 000 Euro. Bei höheren Beträgen wird bei gleichzeitiger Zahlung eines Zuschlages von zehn Prozent von einer Strafverfolgung abgesehen.

Ab einem Hinterziehungsbetrag von 100 000 Euro werden 15 Prozent Strafzuschlag fällig, ab einer Million Euro 20 Prozent. Bisher wird ein Zuschlag von 5 Prozent berechnet. Zudem müssen neben dem hinterzogenen Betrag in Zukunft auch die Hinterziehungszinsen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr sofort entrichtet werden. Zudem wird die Strafverfolgungsverjährung auf zehn Jahre ausgedehnt.