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Gericht 18 Monate auf Bewährung

Verurteilt hat das Amtsgericht einen 29-Jährigen, der einen Unfall verursacht hatte, bei dem ein Mensch starb.

08.09.2015, 16:00

Salzwedel l Zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf drei Jahre Bewährung hat das Amtsgericht Salzwedel einen 29-jährigen Osterburger verurteilt. Das Gericht unter Vorsitz von Richter Klaus Hüttermann sah ihn der fahrlässigen Tötung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung für schuldig. Zudem muss der Arbeitslose Schmerzensgeld bezahlen und die Kosten des Verfahrens tragen. Der Vater zweier Kinder hatte am 30. September 2014 unter Einfluss von Alkohol und Cannabis in Leppin einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem ein Somalier getötet und ein Afghane (beide 27) schwer verletzt worden waren.

Vor Gericht gab der Angeklagte zu Protokoll, am Unfalltag selbst nicht getrunken zu haben. Vielmehr habe er am Abend zuvor erheblich dem Alkohol zugesprochen. Nach dem Unfall wurde bei ihm ein Wert von 0,64 Promille festgestellt worden. Hüttermann machte in seiner Urteilsbegründung deutlich, dass die Strafe hätte sehr viel höher ausfallen können – bis zu fünf Jahre. Allerdings habe für den Angeklagten gesprochen, dass er geständig gewesen sei und sich für die Tat entschuldigt habe. Trotzdem: „Ich weiß ja nicht, wie hartgesotten Sie sind, aber die 18 Monate Freiheitsstrafe machen weder den einen Menschen wieder gesund noch wird der Verstorbene wieder lebendig“, redete der Richter dem Angeklagten ins Gewissen. Der müsse nun damit selbst umgehen.

Mit dem Urteil folgte Hüttermann in weiten Teilen den Forderungen von Oberstaatsanwältin Verena Borstell, die von einer „empfindlichen, aber angemessenen Strafe“ sprach. Dem Verteidiger war in seinem Plädoyer besonders wichtig, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.