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Hausbau Besser mit Beratung bauen

Ein Hausbau ist teuer. Kosten zu reduzieren, ist da eine gute Idee. Allerdings sollten Bauherren nicht am falschen Ende sparen.

07.01.2016, 23:01

Berlin/München (dpa) l Durch die Wand der Garage, die ans Haus grenzt, dringt Feuchtigkeit und sorgt für übelriechenden Schimmel im Wohnzimmer. Nach heftigem Regen steht die Waschküche im Keller halb unter Wasser, und das passiert immer wieder. Durch geschlossene Fenster und Türen weht permanent unangenehm-kalte Luft. Mängel wie diese machen Hausbesitzern schwer zu schaffen. Besonders, wenn es sich um ein gerade erst fertiggestelltes Haus handelt.

Und ein Mangel kommt selten allein. Bei einer Untersuchung von 70 Bauvorhaben durch den Bauherren-Schutzbund und das Institut für Bauforschung Hannover stellten die Experten im Schnitt 30 Mängel an den neuen Ein- oder Zweifamilienhäusern fest. Die gute Nachricht: Hausbesitzer haben ein Recht auf eine kostenlose Beseitigung. „Wird etwas nicht richtig, nicht vollständig oder nicht voll funktionsfähig hergestellt, liegt ein Mangel vor“, erläutert Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbundes in Berlin.

Viele Mängel werden aber erst im Laufe der Zeit sichtbar. „Deshalb gibt es die für die meisten privaten Bauherren relevante Gewährleistungsfrist“, sagt Alexander Wiech vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und stellt sicher, dass Bauherren fünf Jahre nach der Abnahme der Arbeit Anspruch auf eine Mängelbeseitigung haben, ohne dafür zahlen zu müssen.

„Wenn dem Eigentümer durch den Baumangel ein finanzieller Schaden entstanden ist, kann er auch Anspruch auf Schadenersatz neben der Leistung haben“, betont Wiech. Ein solcher Fall ist beispielsweise gegeben, wenn ein Sachverständiger beauftragt werden muss, um den Mangel nachzuweisen. „Schadenersatz kann ein Bauherr auch verlangen, wenn ein Unternehmer mit der Fertigstellung in Verzug gerät“, erläutert Becker. Eine Schadenersatzforderung könne bei verzögerter Fertigstellung etwa in Aufwendungen für zusätzliche Mieten oder Zinsen begründet sein. „Statt der Beseitigung des Mangels kann der Bauherr unter bestimmten Voraussetzungen vom Unternehmer die Minderung der Vergütung verlangen“, so Becker.

Grundsätzlich gilt: Eigentümer sollten gegenüber dem Bauunternehmen den Mangel schriftlich rügen und der Firma eine angemessene Frist zur Beseitigung des Missstands setzen. „Das Bauunternehmen, das diesen Mangel verursacht hat, muss diesen innerhalb der gesetzten Frist beheben“, so Wiech. Weist die Baufirma jegliche Schuld für den Mangel weit von sich, dann sollten Eigentümer in jedem Fall rechtlichen Rat einholen und den Schaden etwa mit Fotos dokumentieren. „Wenn der Schaden schnell behoben werden muss, damit nicht mehr passiert, kann der Eigentümer eine andere Firma beauftragen und die Kosten dann, wenn das Verschulden geklärt ist, dem Verursacher in Rechnung stellen“, erklärt der Haus & Grund-Sprecher.

Ein solches Vorgehen kann natürlich auch ein Wagnis sein. Um sich grundsätzlich vor Risiken zu wappnen beziehungsweise sie zu minimieren, sollten sich Bauherren so früh wie möglich rechtlich wie auch baufachlich von Experten beraten lassen. „Viele Häuslebauer verzichten darauf, weil sie meinen, dass dies Geld verschlingt, das sie an anderer Stelle besser gebrauchen können“, hat der Münchner Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Peter Oppler, beobachtet. Dass sie damit am falschen Ende sparen, merken viele erst dann, wenn massive Mängel am Bau aufgetreten sind.

Wer Angebote oder Vertragsentwürfe vor Abschluss überprüfen lässt, kann Fallstricke rechtzeitig erkennen. Darüber hinaus sollten Häuslebauer einen Fachkundigen zur Seite haben, der die Qualität der durchgeführten Arbeiten am Bau regelmäßig kontrolliert. Verbraucherzentralen, der Tüv oder der Bauherren-Schutzbund können bei der Suche nach einem Experten helfen.

Dieser Sachverständige sollte in jedem Fall bei der Bauabnahme mit vor Ort sein. Denn es gibt auch Mängel, die für einen Laien mit bloßem Auge nicht ohne Weiteres zu erkennen sind. „Ist ein Mangel bei der Abnahme sichtbar und wird trotz des Mangels abgenommen, dann verliert der Bauherr in der Regel seine Ansprüche etwa auf Nacherfüllung“, sagt Becker.

Abgerechnet wird die Arbeit eines Bauexperten häufig nach Stunden. Die Kosten hängen von der Größe des Bauvorhabens ab – aber auch davon, wie häufig der Fachmann auf der Baustelle erscheinen soll. „Für ein normales Einfamilienhaus sollte man einen niedrigen vierstelligen Eurobetrag einkalkulieren“, erklärt der Sprecher von Haus & Grund. Sowohl bei Anwälten als auch bei Sachverständigen sollten private Bauherren unbedingt vorab die Honorarfrage klären und schriftlich vereinbaren, rät Oppler – „damit es später keine unangenehmen Überraschungen gibt“.