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Prozess Hundebiss landet vor Gericht

Ein Hundebiss ist in Magdeburg ein Fall für die Justiz - nach vier Jahren. Eine Rentnerin wurde 2012 von einem Schäferhund angefallen.

19.05.2016, 23:01

Magdeburg l Ingrid K. (75) hat noch immer mit den Folgen des Hundebisses zu kämpfen. Die Wunde am linken Bein ist deutlich sichtbar. Häufig hat sie Schmerzen – obwohl die Hundeattacke knapp vier Jahre her ist. Nun fordert Ingrid K. mindestens 5400 Euro Schmerzensgeld. Die Klage wird seit Donnerstag vor der Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg verhandelt.

Was war passiert? Die mittlerweile 75-jährige Klägerin ging am 21. Juni 2012 mit ihrem angeleinten Zwergpudel „Sammy“ in der Bebelstraße Gassi. Es war früh am Morgen. Sammy schnupperte gerade an einer Blumenrabatte, als Ingrid K. plötzlich von einem Schäferhundsmischling in das linke untere Bein gebissen wurde.

„Ich habe den Hund nicht bemerkt. Ich bin völlig erschrocken“, sagt sie. Der Schäferhund ließ von ihr ab und stürzte sich auf Zwergpudel Sammy. Ingrid K. versuchte beide Tiere zu trennen, was ihr auch gelang. „Ich habe immer wieder ‚Aus, Aus, Aus‘ gerufen“, erinnert sie sich. Der Hund ließ ab und rannte auf die andere Straßenseite zu seinem Herrchen ins Haus.

Der Besitzer, Jörg H. (39), war nach der Attacke genauso überrascht wie Ingrid K. Der Familienvater war an jenem Morgen gerade von der Nachtschicht zurückgekommen. Der Hund entwischte wahrscheinlich in dem Moment, als Jörg H. die Tür öffnete. „Ich habe das nicht mitbekommen. Normalerweise ist die Tür geschlossen“, sagt Jörg H., der eine Hundeversicherung besitzt und das Ingid K. auch nach der Attacke sagte.

Wie schlimm die Attacke allerdings wirklich war, stellte sich erst später heraus. Die Rentnerin war wochenlang außer Gefecht gesetzt. Die Wunde entzündete sich. Auch heute, vier Jahre danach, sind die Spuren noch deutlich sichtbar. „Ich habe Schmerzen“, sagt die 75-Jährige, die immer noch an den Folgen laboriert.

Doch die Attacke des Schäferhundes war nicht nur eine schmerzhafte Erfahrung. Der Vorfall ist auch juristisch sehr interessant und bei jährlich mehr als 100 Beißattacken (siehe Infoksten) in Sachsen-Anhalt auch keine Seltenheit.

Fest steht: Wirklich einen Vorwurf kann man Hundehalter Jörg H. nicht machen. „Es gibt Dinge, die passieren halt“, kommentiert Richter Christian Löffler während der Verhandlung. Zudem zahlte die Versicherung von Jörg H. an die Klägerin bislang rund 3 600 Euro. Doch Ingrid K. hält diesen Betrag für nicht angemessen und fordert weiteres Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 5 400 Euro.

Juristisch am Einfachsten wäre der Weg einer außergerichtlichen Einigung. Sollte das nicht passieren, muss ein Gutachten angefertigt werden, auf dessen Grundlage weitere Entscheidungen getroffen werde – die sich weitere Jahre hinziehen können. „Je mehr kosten entstehen, desto unbeweglicher wird der Versicherer“, sagte Beklagten-Anwalt Martin Kutzner. Wie es in diesem Fall weitergeht soll sich in den nächsten Wochen entscheiden.