YouTube muss Mail-Adresse von Nutzern bei Verstößen angeben
Frankfurt/Main (dpa) - Youtube und Google müssen bei Urheberrechtsverstößen die Mail-Adresse der verantwortlichen Nutzer angeben. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Telefonnummer und IP-Adresse seien dagegen nicht vom Auskunftsanspruch umfasst. Auf Auskunft geklagt hatte eine deutsche Filmverwerterin. Sie besitzt die Rechte an zwei Filmen, die von Nutzern auf Youtube unter einem Pseudonym veröffentlicht wurden.