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EGMR schränkt Überwachung privater Chats im Büro ein

05.09.2017, 11:29

Straßburg (dpa) - Unternehmen dürfen private Internetchats ihrer Mitarbeiter im Büro nur unter bestimmten Voraussetzungen überwachen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Im konkreten Fall verurteilte es Rumänien wegen eines Verstoßes gegen das Recht auf Privatsphäre. Ein Rumäne war entlassen worden, weil er über den Internetzugang des Arbeitgebers privat gechattet hatte. Unternehmen müssen nach Ansicht des Gerichts ihre Mitarbeiter vorher aber über mögliche Kontrollen informieren. Außerdem muss ein legitimer Grund für eine Überwachung vorliegen.