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EuGH-Urteil zu Entschädigung bei Flugverspätung gefällt

07.09.2017, 10:00

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof hat der Entschädigung von Fluggästen bei Verspätungen Grenzen gesetzt. Bei der für die Höhe einer Erstattung maßgeblichen Entfernung zwischen Start- und Zielflughafen sei ausschließlich die Luftlinienentfernung ausschlaggebend, entschieden die Luxemburger Richter. Wer statt eines Direktfluges eine Umsteigeverbindung wählt und deswegen eine längere Strecke zurücklegt, hat deshalb kein Recht auf eine höhere Entschädigung.