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CoronaAwo-Klinik Calbe hebt Besuchsverbot auf

In der Awo-Klinik in Calbe ist das über die Corona-Krise verhangene Besuchsverbot aufgehoben worden.

Von Thomas Höfs 29.05.2020, 14:58

Calbe l Die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Rahmen der Corona-Vorsorge wurden mit dem gestrigen Tag weiter gelockert. Das Land fährt die Beschränkungen weiter zurück und versucht so den Weg in die zuvor gelebte Normalität.

Von den strikten Beschränkungen betroffen waren bislang auch die Krankenhäuser, um die Patienten darin zu schützen. Wenn es aber immer weniger Menschen gibt, die das Coronavirus in sich tragen und die Pandemie abflacht, wie es durch die Maßnahmen gewünscht war, sollen nun die Verbote wieder gelockert werden.

Dank der aktuellen Änderung der Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt sind Krankenbesuche wieder möglich, teilte gestern die Awo-Klinik in Calbe mit. Gestern hob das Krankenhaus das generelle Besuchsverbot zur Eindämmung der Corona-Ausbreitung auf. Für Besuche bei Patienten gelten mehrere Regelungen, deren Einhaltung Bedingung sind, um Krankenbesuche zu gestatten, heißt es weiter in der Mitteilung. „Hierbei gilt vor allem die klare und leicht verständliche 1-1-1-Regelung: Pro Patient kann ein Besucher an einem Tag für etwa eine Stunde die Klinik besuchen.“

Alle Besucher werden zuerst am Empfang befragt und registriert. Dort wird dafür gesorgt, dass nur einen Besuch pro Zimmer gleichzeitig stattfindet, überwacht das Klinikpersonal die aktuell geltende Regelung aktiv.

Die Mitarbeiter bitten dabei die Angehörigen um Verständnis, dass es dadurch zu Wartezeiten kommen kann. Die Krankenbesuche sollten nach Möglichkeit in der Zeit zwischen 14 und 19 Uhr stattfinden. Außerdem sind Besucher angehalten, innerhalb des Klinikgebäudes einen medizinischen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Auf weitere Begleitpersonen des Besuches wird gebeten zu verzichten, diese müssen auf dem Klinikgelände warten. Mehrere Besucher können sich auch nicht am selben Tag abwechseln, heißt es weiter.

In begründeten Ausnahmefällen, wie bei Besuchen schwerstkranker Patienten, kann im Einzelfall von dieser Besuchsregelung abgewichen werden. Derartige Besuche müssen vorher telefonisch auf der jeweiligen Station angefragt werden und können vom behandelnden Arzt genehmigt werden, sofern die Besucher frei von jeglichen Krankheitssymptomen sind, begründet die Klinik ihre Entscheidung.

Ein Besuchsverbot bleibt bestehen bei Besuchern mit Atemwegsinfektionen. Besuche sind auch dann nicht möglich, wenn aktuell in der Region ein aktives Sars-Cov-2-Infektionsgeschehen vorliegt.

Die Einschränkungen der Kontakte zu Besuchern dienen weiterhin dem Schutz der Patienten und Mitarbeiter vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus. Wenn es doch zu einer Infektion käme, wäre durch diese Regelung die Nachverfolgbarkeit sichergestellt als weiterer Schritt zur Minimierung der Ansteckungsketten.

Für ambulante Patienten gilt der Begleitstopp weiterhin in allen Bereichen der Klinik, sofern sie nicht zwingend auf Hilfe angewiesen sind. Die Caféteria ist unter geltenden Hygienevorschriften ausschließlich für Patienten und deren Besucher wieder geöffnet.

Damit kehrt in der Klinik nun auch ein Stück weit die Normalität ein. In den zurückliegenden Wochen mussten die Patienten auf Besucher verzichten und mussten vor allem über das Telefon Kontakt zu ihren Angehörigen aufrecht erhalten. Fragen rund um die neuen Regelungen beantworten die Mitarbeiter der Klinik den Angehörigen auch am Telefon. Wie lange die neuen Regelungen gelten sollen, ließ die Klinikleitung in ihrer Mitteilung noch offen.