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Nagelstudio Razzia: Zoll deckt Schwarzarbeit im Salzlandkreis auf - Was passiert, wenn Minderjährige erwischt werden

Vor wenigen Tagen hat der Zoll in einer landesweiten Aktion an mehreren Stellen Kontrollen zwecks möglicher Schwarzarbeit durchgeführt. Im Salzland wurde ein vorgeblich vietnamesischer 17-Jähriger während der illegalen Arbeit in einem Nagelstudio entdeckt. Das sind nun seine Konsequenzen.

Von Sebastian Rose 09.09.2021
Zollbeamte haben im Salzlandkreis einen Minderjährigen bei der Schwarzarbeit erwischt.
Zollbeamte haben im Salzlandkreis einen Minderjährigen bei der Schwarzarbeit erwischt. Symbolfoto: dpa

Salzlandkreis - Szenen wie aus einem Krimi müssen sich in den vergangenen Tagen auch im Salzlandkreis zugespielt haben. Wie die Volksstimme berichtete, sind Zollbeamte an mehreren Stellen im ganzen Bundesland möglichen Schwarzarbeitern auf der Spur gewesen. Razzien folgten.

Schwerpuntk der Ermittler waren Nagelstudios. Im Salzlandkreis wurde ein 17-jähriger Jugendlicher mit vorgelblich vietnamesischen Wurzeln aufgegriffen. 

"Wenn Minderjährige unerlaubt arbeitend angetroffen werden, wird zunächst ihre Identität festgestellt und es wird dann der betreffende gesetzliche Vertreter informiert. Sollte das wie im vorliegenden Fall nicht möglich sein, wird das örtlich zuständige Jugendamt informiert, mit welchem dann in enger Zusammenarbeit das weitere Vorgehen abgestimmt wird", erklärt Jens Rothe, 
Sachbearbeiter für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des zuständigen Hauptzollamt Magdeburg auf Nachfrage der Volksstimme. 

Gesetzliche Vertreter im Ausland

Die gesetzlichen Vertreter des jungen Mannes befinden sich derzeitig im Ausland. Deswegen befindet er sich nun in Obhut des Jugendamtes des Salzlandkreises, welches ihm eine Unterbringung in einer caritativen sozialen Einrichtung vermittelt hat. 

Neben dem Alter ist auch die Nationalität von immenser Wichtigkeit: "Diese spielt insofern eine Rolle, ob jemand in Deutschland die sogenannte EU-Freizügigkeit besitzt, also dort auch arbeiten darf. Das ist in der Regel bei EU-Bürgern oder Ausländern der Fall, welche über einen entsprechenden Aufenthaltstitel verfügen, der eine Arbeit zulässt. Die Besonderheit in diesem Fall ist natürlich, dass wenn sich Eltern selbst nicht vor Ort befinden, ein unbegleiteter Minderjähriger besonderen Schutz von staatlicher Seite genießt und deshalb bis zur Klärung des Status unter die Obhut der zuständigen Behörden gestellt wird", so Rothe weiter.

Zweie Fall von Schwarzarbeit

Der aktuelle Schwarzarbeits-Fall ist nun innerhalb von nur wenigen Wochen schon der zweite innerhalb eines asiatischen Betriebes im Salzlandkreis. Von einem Schwerpunkt will der Pressesprecher des Zollamts Magdeburgs aber nichts wissen. "Eine besondere Häufung von Schwarzarbeit in asiatisch geleiteten Betrieben im Salzlandkreis ist aus hiesiger Sicht nicht feststellbar." Diese minimale Häufing befände sich folglich noch im Rahmen. 

Bisher nicht bekannt ist, wie der 17-Jährige nach Deutschland gekommen ist. "Über Arten und Wege der illegalen Einreise wie in vorliegenden Fall ist nichts bekannt. Auch über Gründe des Herkommens dieser Personen kann ich nichts sagen, das wäre reine Spekulation", antwortet Rothe am Schluss.

"Eine besondere Häufung von Schwarzarbeit im Salzlandkreis ist nicht sichtbar!"

Jens Rothe, Zollamt Magdeburg

Wie geht es nun weiter? Sowohl der Arbeitgebende, als auch der Minderjährige, sind Beschuldigte in Ermittlungsverfahren. Deswegen können sowohl der Arbeitgeber und Drahtzieher hinter der Schwarzarbeit, als auch der Jugendliche selbst bestraft oder bebußt werden, wie es so schön im Beamtendeutsch heißt. Dann drohen Freiheitsstrafen oder eine Geldbuße von bis zu einer halben Millionen Euro.