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Ausblick Stadt rüstet sich für die Zukunft

Die Stadt Wanzleben-Börde stellt einen neuen Flächennutzungsplan auf.

Von Mathias Müller 25.06.2020, 01:01

Wanzleben l Die Entscheidung, für die Stadt Wanzleben-Börde einen neuen Flächennutzungsplan aufzustellen, geht auf einen Beschluss des Stadtrates aus dem April 2018 zurück. Damals beschloss der Stadtrat für das gesamte Stadtgebiet mit den Ortschaften Bottmersdorf/Klein Germersleben, Domersleben, Dreileben, Eggenstedt, Groß Rodensleben, Hohendodeleben, Klein Rodensleben, Remkersleben, Stadt Seehausen, Stadt Wanzleben und Zuckerdorf Klein Wanzleben einen neuen Flächennutzungsplan aufzustellen. Die Neuaufstellung des Plans kostet 170 000 Euro und wird mit 80 000 Euro im Rahmen der Regionalentwicklung durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr gefördert, sagt Wanzlebens Bürgermeister Thomas Kluge (parteilos).

Die Aufstellung eines Flächennutzungsplans für die gesamte Stadt Wanzleben-Börde macht sich erforderlich, weil in der Einheitsgemeinde mehrere Einzelpläne existieren, was in der Geschichte der Kommune begründet ist. Die Stadt Wanzleben-Börde gründete sich am 1. Januar 2010 aus den Städten Wanzleben und Seehausen und den Gemeinden Bottmersdorf, Domersleben, Dreileben, Eggenstedt, Groß Rodensleben, Hohendodeleben, Klein Rodensleben und Remkersleben. Am 1. September 2010 kam die Gemeinde Zuckerdorf Klein Wanzleben durch Eingemeindung hinzu.

Von den elf früher eigenständigen Kommunen haben zehn einen fortgeltenden Flächennutzungsplan. „Auf Grund der vielen Änderungen in den einzelnen Plänen war es sinnvoll, für die gesamte Stadt Wanzleben-Börde einen neuen Flächennutzungsplan aufzustellen“, sagt Kluge.

Hinzu komme, dass es ein städtebauliches Erfordernis gebe, da die bestehenden Flächennutzungspläne nicht flächendeckend vorhanden und veraltet seien. „Der Flächennutzungsplan soll die städtebauliche Entwicklung für die nächsten 15 Jahre sichern“, verdeutlicht der Bürgermeister. Der neue Plan soll vom Wanzleber Stadtrat bei seiner Sitzung am Donnerstag, 9. Juli, beschlossen werden. Bislang haben dem Entwurf zehn Ortschaftsräte sowie der Wirtschafts-, Verkehrs-, Bau- und Umweltausschuss sowie der Hauptausschuss des Stadtrates zugestimmt.

Aus dem Flächennutzungsplan könne nach Darstellung von Kluge kein Baurecht abgeleitet werden, dafür seien Bebauungspläne für direktes Baurecht aufzustellen. Der Flächennutzungsplan diene als Grundlage für alle Bebauungspläne. Im Plan sind unter anderem Flächen für die gewerbliche Bebauung dargestellt. Dazu zählt unter anderem die Erweiterung des Gewerbestandortes in Dreileben. Die Erweiterung eines dort bestehenden Betriebsgeländes sei am Standort gebunden und zur Gewährleistung der betrieblichen Eigenentwicklung erforderlich. Weiter ist die Erweiterung des Gewerbegebietes Hofbreite im Zuckerdorf Klein Wanzleben geplant. Ziel sei die Vorhaltung von Flächen für Betriebe, die funktionell mit dem am Standort vorhandenen Gewerbebetrieben in Zusammenhang stünden. Die Fläche umfasst 2,67 Hektar.

Im Entwurf des Plans sind in den Ortschaften auch Flächen für die Wohnbebauung ausgewiesen. Wie zum Beispiel in Bottmersdorf. Dort soll auf einer Teilfläche der ehemaligen Kleingartenanlage eine gemischte Baufläche mit einer Größe von 1,3 Hektar ermöglicht werden. Sie bietet Platz für sechs Bauplätze für Wohnhäuser und auf der Hälfte der Fläche für sogenanntes nicht störendes Gewerbe und Handwerk. Die Fläche ist erschlossen und grenzt an die Ortslage an. Sie soll den Wohnbauflächenbedarf decken und ortsansässigen Handwerksbetrieben Entwicklungsmöglichkeiten bieten.

Auch in der Ortschaft Stadt Wanzleben sollen nach den Vorstellungen im Plan neue Wohnbauflächen ausgewiesen werden, um den Bedarf an Bauplätzen zu decken. Auf der ehemaligen Festwiese „Vor dem Hohen Tor“ ist eine Wohnbaufläche von fast einem Hektar für etwa 15 Bauplätze angedacht. „Die Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt Wanzleben sind aufgrund der guten landwirtschaftlichen Böden begrenzt. Zunächst sollen innerörtliche Flächen für eine Bebauung genutzt werden“, macht Kluge deutlich. Die Fläche sei zudem kurzfristig verfügbar.

„Für die Bürger und Betriebe ergeben sich aus dem Flächennutzungsplan keine unmittelbaren Rechte und Pflichten“, sagt Thomas Kluge. Da der Plan jedoch die Grundlage für die Bebauungspläne der Gemeinde und die Genehmigung von Bauvorhaben sei, stelle er eine wichtige Vorentscheidung zur Entwicklung der Stadt Wanzleben-Börde dar. Die Bürgerbeteiligung spiele im Planungsprozess daher eine wesentliche Rolle. Im Baugesetzbuch sei eine zweistufige Bürgerbeteiligung vorgesehen.

In der ersten Phase der Planungsarbeitung sei die „frühzeitige Bürgerbeteiligung“ durchzuführen, der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes wurde daher vom 16. Dezember 2019 bis 17. Januar 2020 für alle Bürger in der Stadtverwaltung ausgelegt. Jeder konnte seine Hinweise und Bedenken dazu äußern. Auch auf der Internetseite der Stadt Wanzleben-Börde war der Vorentwurf einsehbar.

Die zweite Phase, die „förmliche Offenlage“, findet nach dem Stadtratsbeschluss am 9. Juli statt und werde ebenfalls wieder im Amtsblatt der Stadt Wanzleben-Börde und auf der Internetseite bekannt gemacht und veröffentlicht. Auch hier habe jeder Bürger wieder die Möglichkeit seine Hinweise und Bedenken dazu abzugeben.

Nach Auswertung dieser Trägerbeteiligung befindet der Stadtrat dann nochmals über den Flächennutzungsplan, der dann anschließend von der Genehmigungsbehörde geprüft und genehmigt wird. Erst nach Bekanntmachung dieser Genehmigung wird der Flächennutzungsplan wirksam. Das dauert noch bis etwa Ende 2020, Anfang 2021.