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Aber mit rechtlichen Mängeln Ausleihen von E-Rollern laut Test unkompliziert

In den Großstädten sind sie immer häufiger unterwegs: Motorroller, die mit Strom betrieben werden. Verschiedene Sharing-Firmen bieten die flinken Zweiräder zum Mieten an. Das ist unkompliziert, hat aber auch so seine Tücken, wie ein ADAC-Test zeigt.

09.08.2018, 12:20

München (dpa/tmn) - Das Ausleihen von E-Rollern klappt hierzulande meist unkompliziert und verlässlich, ist aber oft mit rechtlichen Mängeln behaftet. Zu diesem Ergebnis kommt der ADAC nach einem Test von sechs E-Roller-Verleihsystemen in fünf deutschen Städten.

Positiv fielen die einfache und schnelle Registrierung sowie die modernen E-Roller auf, die größtenteils auch technisch in Ordnung und sauber waren. Die Kostenstruktur beurteilten die Tester bei den meisten Verleihern als ebenso übersichtlich wie die Darstellung des Gebietes, in dem man den Roller wieder abstellen muss.

Gar nicht gefiel den Experten dagegen die Tatsache, dass man bei keinem Verleiher die Möglichkeit hat, die Selbstbeteiligung bei der Versicherung zu senken. Diese liegt je nach Anbieter zwischen 150 und 500 Euro. Zudem fanden sich laut ADAC in den Geschäftsbedingungen aller Verleiher Klauseln, die den Kunden teils deutlich benachteiligen - etwa die Umkehr der Beweislast. Sie besagt, dass der Kunde beweisen muss, dass er einen Schaden nicht verursacht hat.

Teils fielen auch fehlende oder - trotz Blessuren am Roller - leere Schadenlisten negativ auf. In diesen Listen werden idealerweise Vorschäden zum Abgleich aufgeführt. Generell hätten sich die Tester bei allen Anbietern mehr Informationen zu den E-Rollern gewünscht - etwa über die verschiedenen Fahrmodi, zum Fahrverhalten bei zwei Personen und bei Nässe oder zum Fahrverbot auf Kraftfahrstraßen.

E-Roller-Test des ADAC