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Falsche Annahme Bei Bagatellschäden reicht Zettel am Scheibenwischer nicht

Kleine Delle oder Seitenspiegel ab: Noch viel zu viele Autofahrer denken, bei Bagatellschäden würde ein Zettel am Scheibenwischer des geschädigten Autos reichen. Weit gefehlt.

10.08.2018, 13:07

München (dpa/tmn) - Bei Bagatellschäden reicht es, einen Zettel an der Windschutzscheibe zu hinterlassen? Das denkt irrtümlicherweise fast jeder vierte Autofahrer.

So würden 23 Prozent im Fall eines abgefahrenen Seitenspiegels eine Nachricht mit der eigenen Adresse am Scheibenwischer des geschädigten Fahrzeugs anbringen und dann weiterfahren. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Innofact. Damit begehen Fahrer unter Umständen aber eine Straftat - sie riskieren eine Anzeige wegen Unfallflucht.

Denn es handelt sich um eine unerlaubte Entfernung vom Unfallort. Besser: Entweder die Polizei anrufen oder auf den Besitzer des Autos warten. Das machen laut der Umfrage immerhin 44 Prozent.

Im Auftrag des Internetportals AutoScout24 wurden im Juni 2018 rund 1000 Autohalter im Alter zwischen 18 und 65 Jahren befragt.