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Für den Versicherungsschutz Beim Kauf von E-Tretrollern auf Betriebserlaubnis achten

Viele stehen mit ihrem E-Tretroller schon in den Startlöchern. Denn schließlich fehlt für die Nutzung im Straßenverkehr nur noch das Go des Kraftfahrt-Bundesamtes, oder? Es gibt eine weitere Voraussetzung, die erfüllt sein sollte.

04.04.2019, 15:02

Berlin (dpa/tmn) - Kleine Tretroller mit Elektromotor sollen bald auch im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt sein. Ganz wichtig, um damit nach Inkrafttreten der Verordnung im Straßenverkehr fahren zu dürfen: Eine durch das Kraftfahrt-Bundesamt erteilte Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis.

Der Auto Club Europa (ACE) rät, beim Kauf darauf zu achten. Ansonsten bleibt die neue Mobilität auch weiterhin im öffentlichen Verkehr illegal. Solche Modelle bieten aktuell allerdings nur wenige Hersteller an.

Weitere Voraussetzungen für den künftigen Betrieb unter anderem: Ein Mindestalter von 12 beziehungsweise von 14 Jahren bei von 12 bis 20 km/h schnellen Modellen und eine Kfz-Versicherung. Wer ohne entsprechenden Schutz fährt, hat keinerlei Versicherungsschutz, denn eine private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden nicht auf, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Die nach der neuen Verordnung dann zugelassenen Mobile müssen daher eine entsprechende Versicherungsplakette tragen. Die orientiere sich am Mofa-Kennzeichen, ist aber kleiner und zum Aufkleben, so der GDV.

Ausgeschlossen sind nach der aktuellen Verordnung, der der Bundesrat noch zustimmen muss, auch noch alle Modelle ohne Lenkstange, etwa Hoverboards und E-Skateboards. Diese dürfen auch weiterhin nur auf privaten Grund gefahren werden, so der ACE. Das gelte für die meisten aktuell im Umlauf befindlichen Elektrokleinstfahrzeuge (EkF).