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Gerichtsurteil Dürfen auch Mietautos als Werkswagen verkauft werden?

Wurde ein Fahrzeug im Werk des Herstellers betrieblich genutzt, darf es später als Werkswagen angeboten werden. Doch gilt das auch für Autos, die ein Mietwagenunternehmen in Gebrauch hatte?

13.08.2019, 10:54
Bietet ein Autohändler als Werkswagen auch Fahrzeuge an, die vom Autohersteller einem Mietwagenunternehmen zur Verfügung gestellt worden waren, muss er den Käufer darüber aufklären. Foto: David Ebener
Bietet ein Autohändler als Werkswagen auch Fahrzeuge an, die vom Autohersteller einem Mietwagenunternehmen zur Verfügung gestellt worden waren, muss er den Käufer darüber aufklären. Foto: David Ebener dpa

Koblenz (dpa) - Ein Mietauto darf nicht als Werkswagen zum Verkauf angeboten werden. Das geht aus einem veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor.

Werkswagen sind demnach nur Fahrzeuge eines Autoherstellers, die entweder im Werk betrieblich genutzt oder von einem Mitarbeiter vergünstigt gekauft, eine "gewisse Zeit" genutzt und auf dem freien Markt wiederverkauft werden.

Bietet ein Gebrauchtwagenhändler dagegen als Werkswagen auch Fahrzeuge an, die vom Autohersteller einem Mietwagenunternehmen zur Verfügung gestellt worden waren, muss er den Käufer darüber aufklären. Andernfalls kann dieser laut OLG die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.