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Versicherung Federtiere bei Wildunfällen oft von Teilkasko ausgenommen

Teilkaskoversicherungen machen bei einem Wildunfall häufig Unterschiede zwischen Federwild und Haarwild. Die Organisation Geld und Verbraucher (GVI) informiert.

08.11.2018, 13:37

Heilbronn (dpa/tmn) - Den Schaden am eigenen Auto nach einem Wildunfall zahlt in der Regel eine vorhandene Kaskoversicherung. Doch eine Teilkaskoversicherung kommt meist nur für Haarwild wie Reh, Wildschwein, Fuchs oder Hirsch auf.

Federwild, etwa Fasane oder Raubvögel und andere Tiere, decken sogenannte Basistarife oft nicht ab, informiert die Organisation Geld und Verbraucher (GVI). Das könne eine Erweiterung der Police um Unfälle mit "Tieren aller Art" übernehmen. Diese Erweiterung ist bei einer Vollkaskoversicherung vorhanden.

Nur mit Kfz-Haftpflichtversicherung bleiben Autofahrer auf ihrem eigenen Schaden nach einem Wildunfall grundsätzlich sitzen.