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Verkehrstauglichkeit Mobile Beleuchtung müssen Radler nur bei Bedarf dabei haben

Im Frühling startet viele Radfahrer in die Saison. Sie sollten auf der Straße immer gut sichtbar achten. Ein Beleuchtungsset ist aber nicht immer von Nöten.

12.04.2018, 08:48

Göttingen (dpa/tmn) - Wer im Winter mit dem Rennrad pausiert hat, den drängt es spätestens jetzt wieder zum Training auf die Straße. Dabei sollten Radsportler stets auf ein verkehrstüchtiges Fahrrad achten, rät der Pressedienst Fahrrad (pd-f).

Dazu gehört auch das Licht. Schon seit Jahren dürfen Radler dazu mobile Beleuchtungssets nutzen. Seit Sommer 2017 sind dabei nicht nur Akkus, sondern auch Batterien erlaubt. Radler müssen die Sets nicht permanent, sondern nur bei Bedarf dabeihaben.

"So dürfte man sie mittags eher nicht brauchen, sollte sie aber beim abendlichen Training nicht vergessen", sagt Thomas Geisler vom pd-f. Mobile Leuchtsets müssen aber über eine sogenannte K-Kennzeichnung verfügen.